Wir hatten bereits in unserem Newsletter vom März dieses Jahres über den Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" berichtet.

Der Entwurf ist im Gesetzgebungsverfahren um einen § 3a ergänzt worden, durch den ein Verfahren zur Festsetzung einer „Lohnuntergrenze" eingeführt worden ist, die auf Vorschlag der Tarifvertragsparteien durch Rechtsverordnung normiert werden kann.

Ansonsten sind die in unserem Bericht im Newsletter vom März diskutierten Änderungen Gesetz geworden, das am 01.12.2011 in Kraft treten wird.

Dr. Christoph Fingerle

 

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