 | früher, in der guten alten Zeit, gab es im Juli ein Sommerloch. Eine Zeit, in der sich Hinterbänkler ins Gespräch bringen konnten oder mal wieder über das Ungeheuer von Loch Ness berichtet wurde. Davon kann gerade keine Rede sein. Delta, Flutkatastrophe, das Klima und der Wahlkampf halten uns alle auf Trab. Auch in der juristischen Welt gibt’s keinen Stillstand. Zum Ende der Legislaturperiode hat der Gesetzgeber noch einmal kräftig zugeschlagen … Zum Beispiel beim Lieferkettengesetz.
Der Hintergrund liegt auf der Hand. Unsere Wirtschaft ist global vernetzt. Fast jedes Produkt, das wir in die Hand nehmen, enthält Teile aus den verschiedensten Regionen der Welt. Die Kehrseite der Medaille: Kinderarbeit und Hungerlöhne, Umweltgifte und Rohstoff-Raubbau – vor allem in Entwicklungsländern entstehen Produkte unter zweifelhaften Bedingungen.
Die Vereinten Nationen haben schon 2011 das Prinzip der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen ins Leben gerufen und in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verbrieft. Danach sollen zur Behebung menschenrechtlicher Missstände auch Unternehmen in die Verantwortung genommen werden. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass in ihren Aktivitäten – die gesamte Lieferkette eingeschlossen – keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Der freiwillige Appell hat – wie so oft – nur begrenzt gewirkt. 2020 hat eine Erhebung ergeben, dass sich gerade einmal 15 % der international tätigen deutschen Unternehmen (mit über 500 Arbeitnehmern) an die UN-Leitprinzipen zu Menschenrechten halten. Deshalb hat der Bundestag im Juni 2021 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – verabschiedet, das viel Wirbel und Diskussion in Deutschland ausgelöst hat.
Das deutsche Lieferkettengesetz könnte allerdings vom europäischen Gesetzgeber noch signifikant verschärft werden: Am 10.03.2021 hat das europäische Parlament mit großer Mehrheit ein verbindliches EU-Gesetz gefordert, mit dem Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden können, wenn sie Menschenrechte, Umweltstandards und Grundsätze guter Unternehmensführung verletzen oder dazu beitragen. Die Kommission will ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen. Nach den europäischen Plänen sollen auch kleine und mittlere Unternehmen erfasst werden, wenn sie börsennotiert oder in Wirtschaftszweigen tätig sind, die ein hohes Risiko von Rechtsverletzungen bergen. Zudem soll die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ausgeweitet werden. Viel wichtiger ist aber, dass die europäischen Regelungen auch für Unternehmen gelten sollen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, aber im Binnenmarkt tätig sind. Außerdem soll es ein Einfuhrverbot für Produkte geben, die etwa mit Zwangsarbeit oder Kinderarbeit in Verbindung stehen.
Fazit: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt endet nicht am Werkstor. Das muss allerdings genauso für ausländische Unternehmen gelten, die in Europa tätig sind oder nach Europa liefern. Dann ist es fair – und gut für Mensch und Umwelt.
Wir wünschen Ihnen einen schönen, erholsamen Sommer und alles Gute. Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich und Ihre Lieben auf.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Transparenzregister wird zum Vollregister – Meldepflicht künftig für sämtliche Gesellschaften
Seit 2017 sind die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften in das Transparenzregister einzutragen. Nur Gesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte sich aus anderen öffentlichen Registern (v.a. dem Handels- oder Unternehmensregister) ergeben, sind von der Meldepflicht befreit. Dies wird sich ändern: Künftig müssen fast alle in- und manche ausländische Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister (nach-) melden. Das gilt ab dem 01.08.2021; nur für bestehende Gesellschaften, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion berufen konnten, gelten (abhängig von der Rechtsform) Übergangsfristen bis in das Jahr 2022. mehr >
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Arbeitsrecht: Lieferdienst muss seinen Fahrradlieferanten Smartphone und Fahrrad zur Verfügung stellen
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass ein Fahrradlieferant von seinem Arbeitgeber verlangen kann, ihm für seine Einsätze ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Fremdgeschäftsführer zählt nicht für KSchG-Betriebsgröße mit
Fremdgeschäftsführer einer GmbH werden bei der Berechnung des Schwellenwerts gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG („Kleinbetriebsklausel“) nicht mitgezählt. Das ergibt sich aus einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten
Ein Paukenschlag für viele Familien mit Pflegebedürftigen: Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn. Das umfasst auch den Bereitschaftsdienst, der darin bestehen kann, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten. Dies hat das BAG jüngst entschieden. mehr >
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Gesellschaftsrecht: Neues für GbR, OHG und KG: Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Eine Jahrhundertreform!? Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 einstimmig einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts angenommen. Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft wird damit grundlegend neu gestaltet. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Keine Löschung von Gesellschafterlisten aus dem Handelsregister
Die Gesellschafterliste einer GmbH kann nicht nachträglich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dies gilt sogar dann, wenn mit ihr versehentlich vertrauliche Unterlagen (z.B. ein Erbschein) eingereicht wurden. Dies entschied das OLG Brandenburg. mehr >
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 | Neues für Stiftungen: Umfassende Reform des Stiftungsrechts beschlossen
Am 16. Juli 2021 hat der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ beschlossen, in dem das Stiftungsrecht für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts umfassend neu geregelt wurde. Das Stiftungsrecht erlebt damit seine größte Umgestaltung seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). mehr >
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Fallstricke im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr am 29.09.2021 (online)
Medizintechnik-Unternehmen „operieren“ weltweit. Dabei sind branchen- und länderspezifische Besonderheiten und Fallstricke zu beachten. Dr. Hendrik Thies und Dr. Meike Kapp-Schwoerer aus unserem Freiburger Büro geben in diesem Seminar einen Überblick über die Besonderheiten von grenzüberschreitenden Verträgen. mehr >
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Deutscher Maschinenrechtstag am 12.10.2021
Unsere Kölner Partner Carsten Laschet und Prof. Dr. Tobais Lenz referieren beim Deutschen Maschinenrechtstag, der im Rahmen der Maschinenbautage Köln stattfindet, über Rechtsfragen des Digitaldrucks, der Europäischen Verbandsklage (Sammelklage) und aktuellen Entwicklungen im Bereich Produkthaftung. Die Moderation liegt bei Carsten Laschet. mehr >
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„Deutschlands beste Anwälte 2022“ – FGvW von „Best Lawyers“ empfohlen
Einmal jährlich befragt der US-Verlag „Best Lawyers“ Wirtschaftsanwälte nach ihren Empfehlungen aus anderen Kanzleien. Die Ergebnisse liegen jetzt vor, und wir freuen uns über das Ergebnis: 29 Anwälte aus unserer Kanzlei gehören zu den „Best Lawyers“ Deutschlands. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist der Arbeitsrechtler Volker Marquart aus unserem Frankfurter Büro an der Reihe. mehr >
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