Außenwirtschaftsrecht

Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung enthalten - ergänzend zum einschlägigen EG-Recht - die nationalen Rechtsgrundlagen für den Außenhandel.
Sie regeln insbesondere die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Zollbehörden und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA ist zentral zuständig für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen.
Auch beim Erwerb von Unternehmensanteilen in Deutschland durch Gebietsfremde kann eine Genehmigungspflicht bestehen.
Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften finden die Straf- und Bußgeldvorschriften des Außenwirtschaftsrechts Anwendung.

Wir beraten und vertreten umfassend

  • im Zusammenhang mit erforderlichen Lizenzen, Erlaubnissen und Genehmigungen;
  • bei der außenwirtschaftsrechtlichen Compliance-Prüfung und ggf. der Anpassung von Unternehmensabläufen an die gesetzlichen Erfordernisse;
  • in Außenwirtschaftsprüfungen und in Ermittlungsverfahren;
  • bei der Abwehr von Strafen und Bußgeldern;
  • bei Investitionen von drittländischen Unternehmen und Fonds in Deutschland gemäß §§ 7 Abs. 2 Nr. 6 AWG, 53 AWV, durch die die Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt werden können, sowie bei Investitionen in Rüstungsunternehmen und Kryptogüterhersteller.

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