Versicherungsrechtliche Fragestellungen spielen in komplexen Schadens- und Haftungssituationen eine zentrale Rolle. Deckungsumfang, Obliegenheiten und Risikoausschlüsse entscheiden häufig darüber, ob wirtschaftliche Belastungen aufgefangen oder von einem Unternehmen selbst getragen werden müssen. Gefragt sind deshalb rechtliche Präzision, Verlässlichkeit und ein sicheres Gespür für versicherungswirtschaftliche Zusammenhänge. Nur allzu oft entscheidet hier nicht die Lautstärke, sondern die Qualität der rechtlichen Bewertung.
FGvW berät seit vielen Jahren umfassend im Versicherungsrecht und zählt zu den wenigen deutschen Kanzleien mit ausgewiesener Expertise in diesem Bereich. Zahlreiche Erst- und Rückversicherer, ebenso wie Unternehmen und versicherte Personen, vertrauen auf unsere Erfahrung bei der rechtlichen Bewertung von Versicherungsfällen, der Strukturierung von Deckungskonzepten sowie der konsequenten Wahrnehmung ihrer Interessen. Unser Beratungsansatz ist lösungsorientiert und auf die praktische Umsetzbarkeit rechtlicher Vorgaben ausgerichtet.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung anspruchsvoller Schadensszenarien. Wir übernehmen die Anspruchsabwehr, das Monitoring von Großschäden sowie die Prüfung und Bewertung des bestehenden Deckungsschutzes, jeweils abgestimmt auf die Zielsetzung und Strategie des Versicherers. Unsere Erfahrung aus der Vertragsgestaltung fließt zudem gezielt in die Entwicklung und Anpassung von Versicherungsbedingungen ein, ein Aspekt, der angesichts fortlaufender gesetzlicher Änderungen stetig an Bedeutung gewinnt. Ergänzend beraten wir zu versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Wir verstehen Versicherungsrecht als unverzichtbaren Bestandteil eines wirksamen Risikomanagements. Durch enge Zusammenarbeit mit angrenzenden Rechtsgebieten binden wir haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und regulatorische Aspekte konsistent ein und schaffen so belastbare Entscheidungsgrundlagen.
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Fachartikel
3. Juni 2026
Neue Entscheidung des OLG Köln zu den Anforderungen an die Nachweispflicht des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses (§ 103 VVG) durch Indizienbeweis
Mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 10.02.2026 (OLG Köln, 9 U 57/25; Vorinstanz LG Köln, 24 O 173/23) hat das Oberlandesgericht Köln jüngst zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses gemäß § 103 VVG entschieden und ein Eingreifen des Ausschlusses – entgegen noch der anderweitigen Entscheidung des Erstgerichts –...
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Versicherungsrecht
Prozessführung und Schiedsverfahren
Neuigkeit
1. Juli 2025
D&O-Versicherung: Die Verletzung insolvenzrechtlicher Kardinalpflichten als Risikoausschluss?
In der Praxis der Geschäftsführerhaftung gehört die verspätete Stellung des Insolvenzantrags mit zu den häufigsten Haftungsfällen. Führt ein Geschäftsführer das Unternehmen trotz bereits eingetretener Insolvenzreife weiter, droht ihm nicht nur eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Er kann nach § 15b Abs. 4 InsO (Masseerhaltungsgebot nach Insolvenzreife; ehemals § 64 Abs. 1 GmbHG) auch persönlich für Zahlungen haftbar gemacht werden, die...
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4.-5.
Online
Dezember 2024
39. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht der DeutscheAnwaltAkademie 12/2024
2.
Dezember 2026
40. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht der DAA – Online-Vortrag Produkthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung
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