Steuerliche Fragestellungen beeinflussen unternehmerische Entscheidungen in nahezu allen Phasen wirtschaftlicher Tätigkeit. Ob Strukturierung, Transaktion, laufende Geschäftstätigkeit oder Umstrukturierung, steuerliche Weichenstellungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit. Dies gilt gleichermaßen für private Unternehmen wie für öffentliche Einrichtungen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, steuerliche Anforderungen sicher einzuordnen, Gestaltungsspielräume verantwortungsvoll zu nutzen und Risiken gezielt zu steuern.
FGvW berät umfassend im Steuerrecht, einschließlich der Besteuerung der öffentlichen Hand. Wir begleiten Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bei sämtlichen steuerlichen Fragestellungen. Unser Beratungsansatz ist lösungsorientiert und darauf ausgerichtet, steuerrechtliche Vorgaben mit wirtschaftlichen und organisatorischen Zielsetzungen in Einklang zu bringen.
Wir denken Steuerrecht als integralen Bestandteil einer tragfähigen Gesamtstrategie. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Rechtsbereichen zusammen, um steuerliche, gesellschaftsrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte konsistent zu verzahnen. So entstehen belastbare Strukturen, die rechtlich Bestand haben und wirtschaftlich sinnvoll ausgestaltet sind.
Gerade im steuerlichen Umfeld kommt es auf Präzision, Erfahrung und vorausschauende Planung an. Wir unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, steuerliche Risiken zu begrenzen und Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden und Gerichten klar und überzeugend zu vertreten.
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Fachartikel
27. August 2026
Zurechnung des Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Die insbesondere schenkweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel. Dabei scheidet der Übertragende als Gesellschafter der GmbH aus, behält sich aber das Gewinnbezugsrecht im Wege des Nießbrauchs vor. Der Schenkungsteuer unterliegt nur der um den Kapitalwert des Nießbrauchs geminderte Wert des geschenkten...
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Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
2. Juni 2026
BFH äußert sich erneut zu den Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
Mit Urteil vom 2. November 2022 (I R 37/19) hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit den Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG befasst. In dieser Entscheidung stellte er klar, dass eine tatsächliche Durchführung der Gewinnabführung nicht nur die Erfüllung aller aus...
Lesezeit: 4 min
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