Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen in wirtschaftliche Schieflage geraten. Entscheidend ist es in diesem Fall, frühzeitig Klarheit zu gewinnen, Risiken realistisch zu bewerten und tragfähige Optionen zu entwickeln. Insolvenzrecht und Sanierung verlangen dabei nicht nur juristische Präzision, sondern auch ein sicheres Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge, Zeitdruck und die Interessen aller Beteiligten. Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsleitungen, Gesellschafter und Gläubiger dabei, in anspruchsvollen Situationen handlungsfähig zu bleiben und Perspektiven zu eröffnen.
FGvW berät umfassend im Insolvenzrecht und in der Sanierung. Unser Ansatz ist lösungsorientiert und strukturiert: Wir analysieren die Ausgangslage, zeigen rechtliche und wirtschaftliche Handlungsoptionen auf und begleiten deren Umsetzung mit Augenmaß und Durchsetzungskraft. Ziel ist es, Haftungsrisiken zu minimieren, Werte zu erhalten und belastbare Grundlagen für eine Fortführung oder geordnete Neuaufstellung zu schaffen.
Wir denken Insolvenzrecht und Sanierung stets im Zusammenspiel von Recht, Wirtschaft und Strategie. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Rechtsbereichen zusammen, um gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und finanzierungsbezogene Aspekte kohärent einzubinden. So entstehen Lösungen, die rechtlich tragfähig sind und wirtschaftlich realistische Perspektiven eröffnen.
In kritischen Phasen kommt es auf Klarheit, Verlässlichkeit und Geschwindigkeit an. Wir unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, Interessen strukturiert durchzusetzen und auch unter Druck stets Ruhe und den nötigen Überblick zu behalten.
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Fachartikel
25. März 2026
Eine Nachtragsverteilung ist auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung grundsätzlich möglich
Die Nachtragsverteilung von Vermögensgegenständen ist grundsätzlich auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung möglich; insbesondere gehören Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, die vor oder während des Insolvenzverfahrens entstanden sind, zur Insolvenzmasse und können im Rahmen der Nachtragsverteilung an die Gläubiger ausgekehrt werden. Dies präzisierte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung. Sachverhalt Der Entscheidung des BGH lag eine Rechtsbeschwerde...
Lesezeit: 4 min
Insolvenzrecht und Sanierung
18. Dezember 2025
Grenzen der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit nach § 135 Abs. 2 InsO
Befriedigt der Schuldner die Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens einer Gesellschaft, ist dies nicht allein deswegen gegenüber dem Gesellschafter des Schuldners anfechtbar, weil dieser zugleich auch maßgeblich an der hilfeleistenden Gesellschaft beteiligt ist und deswegen die Gewährung der Finanzierungshilfe veranlassen konnte. Diese Begrenzung der Reichweite der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit nach § 135 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung)...
Lesezeit: 6 min
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