Immobilien bilden für Unternehmen und Investoren zentrale Vermögenswerte. Erwerb, Entwicklung, Nutzung und Verwertung von Immobilien erfordern eine rechtlich präzise Gestaltung sowie ein klares Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Immobilienprojekte rechtssicher zu strukturieren, Risiken zu steuern und Investitionen nachhaltig abzusichern.
FGvW berät umfassend im Immobilienrecht. Wir begleiten Investoren, Projektentwickler, Unternehmen und institutionelle Marktteilnehmer bei Immobilientransaktionen, bei der Gestaltung von Nutzungs- und Vertragsstrukturen sowie bei der laufenden rechtlichen Betreuung von Immobilienportfolios. Unser Beratungsansatz verbindet juristische Präzision mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zielsetzungen und Marktmechanismen.
Wir verstehen Immobilienrecht als integralen Bestandteil wirtschaftlicher Investitionsentscheidungen. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Praxisgruppen zusammen, insbesondere aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Finanzierung. So entstehen rechtssichere Strukturen, die Investitionen planbar machen und langfristige Werte sichern.
Im Immobilienrecht kommt es auf klare Vertragsgestaltung, sorgfältige Prüfung und vorausschauende Strukturierung an. Wir unterstützen Sie dabei, Transaktionen effizient umzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Immobilieninvestitionen rechtlich stabil aufzustellen.
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Neuigkeit
3. September 2026
FGvW berät OBI zu den immobilienrechtlichen Aspekten der Übernahme von Standorten von HELLWEG und BayWa Bau & Garten
FGvW hat OBI bei der geplanten Übernahme von zunächst fünf Standorten der Baumarktbetreiber HELLWEG und BayWa Bau & Garten im Immobilienrecht beraten. OBI hat im Rahmen des Investorenprozesses um die beiden Unternehmen den Zuschlag für die Standorte Berlin-Tiergarten, Berlin-Yorckstraße und Münster-Gievenbeck von HELLWEG sowie Nördlingen und Wolfratshausen von BayWa Bau & Garten erhalten. Die Übernahmen...
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Immobilienrecht
Immobilien-Joint-Ventures: „Skin in the Game“ – und was das für den JV-Vertrag bedeutet
Bei Immobilien-Joint-Ventures kann man viel regeln. Business Plan, Governance, Reserved Matters, Zustimmungsvorbehalte, Step-in- und Exit-Rechte – für nahezu jede denkbare Entwicklung lässt sich eine vertragliche Regelung finden. Die Frage ist nur: Macht das den JV-Vertrag auch besser? Wenn der Business Plan nicht mehr trägt Denn wenn eine Projektentwicklung unter Druck gerät, helfen detaillierte Regelungen häufig nur...
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Legal Coffee
September 2026
8:30 Uhr
Legal Coffee: Von der Schriftform zur Textform – Neue Risiken im Gewerbemietrecht
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