Innovationen, Marken und Marktauftritte sind zentrale Vermögenswerte eines Unternehmens. Ihr Schutz entscheidet häufig über Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Umso wichtiger ist es im Auge zu behalten, dass die rechtlichen Anforderungen an Werbung, Vertrieb und Marktverhalten kontinuierlich wachsen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, den Überblick zu bewahren, ihre Schutzrechte konsequent zu sichern, rechtssicher zu nutzen und ihre Marktposition wirksam zu verteidigen.
FGvW berät im Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht umfassend und praxisnah. Wir begleiten unsere Mandanten von der strategischen Entwicklung und Absicherung von Schutzrechten über deren wirtschaftliche Verwertung bis hin zur Durchsetzung und Verteidigung in Konfliktsituationen. Unser Fokus liegt auf klaren Empfehlungen, belastbaren Strukturen und einer konsequenten Interessenvertretung.
Wir denken Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht stets aus der Perspektive des Marktes. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Rechtsbereichen zusammen, um rechtliche, wirtschaftliche und strategische Aspekte passgenau zu verzahnen. Ziel ist es, rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig unternehmerische Handlungsspielräume zu sichern.
Ob präventive Beratung, strategische Positionierung oder gerichtliche Auseinandersetzung: Wir stehen Ihnen im Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht als verlässlicher Partner zur Seite – mit fachlicher Tiefe, klarer Argumentation und dem Anspruch, Ihre Werte dauerhaft zu schützen.
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Fachartikel
16. Juni 2026
Google haftet für KI-Fehler
Mit Endurteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26, n.rk) hat das LG München I in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dem Anbieter Google untersagt, mittels der Funktion „Übersicht mit KI“ mehrere konkrete, rufschädigende unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. In der eingeblendeten Übersicht hatte die KI diesen Verlagen betrügerische Machenschaften (u.a. „Betrugsmaschen“, „Abo-Fallen“, dubiose Geschäftsmodelle) zugeschrieben,...
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Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
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Unternehmer haften für Influencer-Werbung
Influencer sind heute in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens als Werbepartner und Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken. Damit stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Influencer mit seinen Aussagen über das Ziel hinausschießt. Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 11.09.2025, 6 U 108/24) haftet das Unternehmen hierfür. Sachverhalt Dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln liegt...
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Legal Coffee: Post vom Mitbewerber – Umgang mit Abmahnungen
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