Die rechtzeitige und umsichtige Regelung von Erbschaft und Nachfolge ist ein entscheidender Schritt, um Werte zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Ein durchdachtes Nachfolgekonzept schafft Orientierung, wahrt Handlungsfähigkeit und sorgt für nachhaltige Sicherheit. Bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner kombinieren wir vorausschauende Gestaltung mit durchsetzungsstarker Vertretung – für klare Lösungen in einem hochsensiblen Umfeld.
Ein gutes Nachfolge- und Erbrechtskonzept ist mehr als juristische Vorsorge – es ist ein Fundament für den langfristigen Erfolg und die Stabilität von Familien und Unternehmen. Wir begleiten Sie dabei persönlich, engagiert und lösungsorientiert – von der ersten Idee bis zur Umsetzung und, wenn nötig, auch durch Konflikte hindurch.
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Neuigkeit
7. April 2026
FGvW stärkt Nachfolge-, Stiftungs- und Steuerrechtspraxis in Hamburg mit Dr. Georg Tolksdorf und Vanessa Siemer
Wir setzen under Wachstum im Bereich Erbrecht und Unternehmensnachfolge sowie im Stiftungs- und Steuerrecht mit dem Zugang von Dr. Georg Tolksdorf LL.M. als Partner und Vanessa Siemer als Associate fort. Beide wechseln von ADVANT Beiten an den Hamburger Standort von FGvW. Dr. Tolksdorf berät Privatpersonen und Unternehmer umfassend im Erb- und Stiftungsrecht sowie bei der...
Lesezeit: 3 min
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Steuerrecht
Stiftungsrecht
Fachartikel
14. Mai 2024
Vereinbarung von Zahlungen für den Scheidungsfall – Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil vom 1. September 2021
Werden im Ehevertrag indexierte Bedarfsabfindungen für den Scheidungsfall vereinbart, sind diese nicht ohne Weiteres als entgeltliche (und damit nicht schenkungsteuerbare) Zuwendungen anzusehen. Der Erlass wendet sich gegen das Urteil des BFH vom 1. September 2021 (BStBl. I 2023, 203). Urteil und Reaktion der Finanzverwaltung Obwohl die durchschnittliche Ehedauer kontinuierlich steigt und die Scheidungsquote seit 2005...
Lesezeit: 5 min
27.
FGvW Köln
Köln
März 2025
17:30 Uhr
Vom Unternehmer zum Privatier – Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der aktiven Unternehmensführung
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