Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist für Unternehmen zu einem zentralen rechtlichen und organisatorischen Dauerbrenner geworden. Digitale Geschäftsmodelle, internationale Datenflüsse und stetig wachsende regulatorische Anforderungen stellen interne datenschutzrechtliche Prozesse vor laufende Herausforderungen. Verstöße können erhebliche Bußgelder, Reputationsschäden und operative Risiken nach sich ziehen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, datenschutzrechtliche Anforderungen sicher umzusetzen und den Umgang mit Daten rechtssicher in ihre Geschäftsabläufe zu integrieren.
FGvW berät umfassend im Datenschutzrecht. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Analyse bestehender Datenverarbeitungsprozesse, der Entwicklung belastbarer Datenschutzstrukturen sowie bei der rechtlichen Bewertung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Unser Beratungsansatz verbindet juristische Präzision mit einem klaren Verständnis für technische Abläufe in der unternehmerischen Praxis.
Wir verstehen Datenschutzrecht als integralen Bestandteil moderner Unternehmensorganisation. Unsere Berater arbeiten eng mit angrenzenden Praxisgruppen zusammen, insbesondere aus den Bereichen IT-Recht, Arbeitsrecht und Compliance. So helfen wir Unternehmen beim Aufbau und der Fortentwicklung rechtssicherer Strukturen, die regulatorische Anforderungen erfüllen und zugleich praktikabel im Unternehmensalltag umgesetzt werden können.
Datenschutz verlangt klare Strukturen, verlässliche Prozesse und eine präzise rechtliche Einordnung technischer Entwicklungen. Wir unterstützen Sie dabei, datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren, Handlungsspielräume zu sichern und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten rechtssicher und nachhaltig zu gestalten.
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Fachartikel
9. September 2026
Unterlassungsanspruch und Reichweite des immateriellen Schadensersatzes im Rahmen von Bewerbungsprozessen
Unter welchen Voraussetzungen ein immaterieller Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegeben ist und wann nach nationalem Recht ein Unterlassungsanspruch gegen eine erneute datenschutzwidrige Übermittlung personenbezogener Daten besteht, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.06.2026 (VI ZR 97/22) entschieden. Sachverhalt Dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger befand sich bei der beklagten...
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Arbeitsrecht
Datenschutzrecht
22. Mai 2026
Analyse von Diagnosedaten für Vorsorgeprogramme von Krankenversicherungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06.03.2026 (Az. 6 C 7.24) die datenschutzrechtlichen Grenzen für private Krankenversicherungen beim Angebot von Vorsorge- und Gesundheitsprogrammen präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine private Krankenversicherung Diagnosedaten aus zur Erstattung eingereichten Rechnungen analysieren darf, um gezielt Einladungen zu Gesundheits- bzw. Vorsorgeprogrammen (z.B. Coaching bei Diabetes oder Rückenleiden) zu...
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