Die Beratung im Bau- und Architektenrecht ist von komplexen Vertragsstrukturen, engen Zeitplänen und hohen wirtschaftliche Erwartungen geprägt. Unsere Expertinnen und Experten bei FGvW unterstützen Bauherren, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen dabei, Projekte von Beginn an rechtssicher zu gestalten und Risiken frühzeitig zu beherrschen.
Wir beraten zu allen Fragen der Vertragsgestaltung – vom Bauvertrag nach BGB oder VOB über Architekten- und Ingenieurverträge bis hin zu Nachträgen und Honorarfragen. Während der Bauausführung begleiten wir unsere Mandanten bei der Klärung technischer und wirtschaftlicher Streitpunkte, unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und vertreten sie in gerichtlichen Verfahren ebenso wie in Schlichtungs- oder Schiedsverfahren. Besonderes Augenmerk legen wir auf die sorgfältige Bewertung von Mängeln, Verantwortlichkeiten und haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bau- und Architektenrecht ordnen wir komplexe Sachverhalte präzise ein und entwickeln zielgerichtete Lösungen entwickeln. Unser Ansatz ist stets darauf ausgerichtet, Konflikte zu vermeiden, Abläufe zu stabilisieren und Bauprojekte erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
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Neuigkeit
14. Mai 2025
Ausschluss des AGB-Rechts in Bau-/Anlagenbauverträgen – der Diskussionsstand, der BGH und der deutsche Ordre Public
Der deutsche Bau/Anlagenbau kämpft seit jeher mit den unerwünschten – oft absurden – Auswirkungen des deutschen AGB-Rechts auf Projektverträge. Das gilt insbesondere für komplexe Großprojekte (Offshore-Windparks, großvolumige Wasserstofferzeugung, Netzausbau etc.), aber nicht nur für diese. Der schwarz/rote Koalitionsvertrag sieht zwar eine Reform des AGB-Rechts für B2B-Verträge vor. Aber erstens gab es solche Pläne schon oft...
Lesezeit: 2 min
Baurecht
Anlagenbau
Fachartikel
6. März 2023
Baurecht: § 4 Nr. 7 VOB/B (2002) – und damit § 4 Abs. 7 VOB/B – unwirksam
Keine Kündigung bei Mängeln vor der Abnahme Die VOB/B gibt in ihrer Fassung aus dem Jahr 2002 dem Auftraggeber mit § 4 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 die Möglichkeit, den Bauvertrag mit dem Auftragnehmer zu kündigen, wenn dieser Mängel, die vor der Abnahme festgestellt werden,...
Lesezeit: 6 min
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9:30 - 17 Uhr
Die FIDIC Red, Yellow und Silver Books im Überblick 04/26
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