Friedrich Graf von Westphalen & Partner steht für exzellente Beratung, präzise Vertragsgestaltung und engagierte anwaltliche Vertretung – in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Unser Anspruch: Ihren Erwartungen jederzeit gerecht zu werden und dabei höchste Qualitätsmaßstäbe einzuhalten.
Aus diesem Grund konzentrieren sich unsere Berater bewusst auf ausgewählte Rechtsgebiete. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit mit ausgewiesenen Spezialisten zusammenarbeiten.
Ob Strategie, Vertrag oder Konfliktlösung – wir bündeln unsere Kompetenzen passgenau für Ihr Anliegen. Das Ergebnis: Lösungen von exzellenter juristischer Qualität und Bestand.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Schwerpunkte. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich – individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Fachartikel
10. Juni 2026
Anspruch auf Zwischenzeugnis bei triftigem Grund
Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses haben, wenn er einen triftigen Grund darlegt. Hierfür kann es ausreichen, wenn sich der Arbeitnehmer anderweitig bewerben will, auch wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht absehbar bevorsteht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25 entschieden. Sachverhalt Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG)…
Lesezeit: 3 min
Arbeitsrecht
3. Juni 2026
Neue Entscheidung des OLG Köln zu den Anforderungen an die Nachweispflicht des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses (§ 103 VVG) durch Indizienbeweis
Mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 10.02.2026 (OLG Köln, 9 U 57/25; Vorinstanz LG Köln, 24 O 173/23) hat das Oberlandesgericht Köln jüngst zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses gemäß § 103 VVG entschieden und ein Eingreifen des Ausschlusses – entgegen noch der anderweitigen Entscheidung des Erstgerichts –…
Versicherungsrecht
Prozessführung und Schiedsverfahren
2. Juni 2026
BFH äußert sich erneut zu den Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
Mit Urteil vom 2. November 2022 (I R 37/19) hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit den Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG befasst. In dieser Entscheidung stellte er klar, dass eine tatsächliche Durchführung der Gewinnabführung nicht nur die Erfüllung aller aus…
Lesezeit: 4 min
Steuerrecht
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