Friedrich Graf von Westphalen & Partner steht für exzellente Beratung, präzise Vertragsgestaltung und engagierte anwaltliche Vertretung – in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Unser Anspruch: Ihren Erwartungen jederzeit gerecht zu werden und dabei höchste Qualitätsmaßstäbe einzuhalten.
Aus diesem Grund konzentrieren sich unsere Berater bewusst auf ausgewählte Rechtsgebiete. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit mit ausgewiesenen Spezialisten zusammenarbeiten.
Ob Strategie, Vertrag oder Konfliktlösung – wir bündeln unsere Kompetenzen passgenau für Ihr Anliegen. Das Ergebnis: Lösungen von exzellenter juristischer Qualität und Bestand.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Schwerpunkte. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich – individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Fachartikel
3. Juni 2026
Neue Entscheidung des OLG Köln zu den Anforderungen an die Nachweispflicht des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses (§ 103 VVG) durch Indizienbeweis
Mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 10.02.2026 (OLG Köln, 9 U 57/25; Vorinstanz LG Köln, 24 O 173/23) hat das Oberlandesgericht Köln jüngst zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses gemäß § 103 VVG entschieden und ein Eingreifen des Ausschlusses – entgegen noch der anderweitigen Entscheidung des Erstgerichts –…
Lesezeit: 3 min
Versicherungsrecht
Prozessführung und Schiedsverfahren
2. Juni 2026
BFH äußert sich erneut zu den Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
Mit Urteil vom 2. November 2022 (I R 37/19) hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit den Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG befasst. In dieser Entscheidung stellte er klar, dass eine tatsächliche Durchführung der Gewinnabführung nicht nur die Erfüllung aller aus…
Lesezeit: 4 min
Steuerrecht
Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auslaufende Befristung
Der Arbeitgeber kann den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, indem er Indizien vorträgt, die begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken. Dies ist insbesondere bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und dem absehbaren Ende des Arbeitsverhältnisses der Fall. Neben Kündigungen gilt dies auch für befristete Arbeitsverhältnisse, die nicht verlängert werden. Das hat das Arbeitsgericht Kassel…
Arbeitsrecht
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