Friedrich Graf von Westphalen & Partner steht für exzellente Beratung, präzise Vertragsgestaltung und engagierte anwaltliche Vertretung – in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Unser Anspruch: Ihren Erwartungen jederzeit gerecht zu werden und dabei höchste Qualitätsmaßstäbe einzuhalten.
Aus diesem Grund konzentrieren sich unsere Berater bewusst auf ausgewählte Rechtsgebiete. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit mit ausgewiesenen Spezialisten zusammenarbeiten.
Ob Strategie, Vertrag oder Konfliktlösung – wir bündeln unsere Kompetenzen passgenau für Ihr Anliegen. Das Ergebnis: Lösungen von exzellenter juristischer Qualität und Bestand.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Schwerpunkte. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich – individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Fachartikel
17. August 2026
Keine Pflicht zur Offenbarung einer Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren
Das Bestehen einer Schwerbehinderung muss im Bewerbungsverfahren grundsätzlich nicht ungefragt offengelegt werden. Aus diesem Grund sah das LAG Köln vier Kündigungen ohne Zustimmung des Integrationsamts sowie eine auf das Schweigen gestützte Anfechtung des Arbeitsvertrags als unwirksam an (Urteil vom 16.04.2026 – 6 SLa 574/25). Sachverhalt Die seit September 2021 bei einem Anwalt als Raumpflegerin beschäftigte…
Lesezeit: 3 min
Arbeitsrecht
14. August 2026
Diskriminierung bei Einstellung wegen Schwerbehinderung, Schadensersatz bei »Kennenmüssen« der Schwerbehinderteneigenschaft
Kann ein schwerbehinderter Bewerber Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung bei der Einstellung geltend machen, wenn der Arbeitgeber seine Schwerbehinderteneigenschaft hätte »kennen müssen« bzw. erkennen müssen? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat dies in Übereinstimmung mit der ersten Instanz verneint. Sachverhalt Der Kläger hat Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften studiert. Neben der Tätigkeit in zwei Großkanzleien hat er in der Vergangenheit mehrere…
Lesezeit: 6 min
Neuigkeit
FGvW berät eps beim Zusammenschluss mit NÜSSLI zum Weltmarktführer für Eventinfrastruktur
FGvW hat die eps Holding GmbH beim Zusammenschluss der eps Event Gruppe mit der NÜSSLI (Schweiz) AG rechtlich beraten. Durch den Zusammenschluss mit eps, einem eigentümergeführten europäischen Familienunternehmen, realisieren die Investoren der NÜSSLI (Schweiz) AG unter der Federführung der Helvetica Capital eine langfristig angelegte Nachfolgelösung für NÜSSLI. FGvW begleitet damit das Zusammenwachsen zweier Weltmarktführer: eps,…
Lesezeit: 4 min
M&A
Gesellschaftsrecht
Bank- und Finanzmarktrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.