Friedrich Graf von Westphalen & Partner steht für exzellente Beratung, präzise Vertragsgestaltung und engagierte anwaltliche Vertretung – in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Unser Anspruch: Ihren Erwartungen jederzeit gerecht zu werden und dabei höchste Qualitätsmaßstäbe einzuhalten.
Aus diesem Grund konzentrieren sich unsere Berater bewusst auf ausgewählte Rechtsgebiete. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit mit ausgewiesenen Spezialisten zusammenarbeiten.
Ob Strategie, Vertrag oder Konfliktlösung – wir bündeln unsere Kompetenzen passgenau für Ihr Anliegen. Das Ergebnis: Lösungen von exzellenter juristischer Qualität und Bestand.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Schwerpunkte. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich – individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Fachartikel
14. April 2026
Keine pauschale Verweigerung von mehr als zwei Wochen Urlaub möglich
Eine generelle Beschränkung des Erholungsurlaubs auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen verstößt gegen § 7 Abs. 2 S. 1 BurlG. Eine Aufteilung ist nur bei konkreten dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig, pauschale Personalknappheit reicht nicht aus. Urlaub kann zudem im Eilverfahren zu gewähren sein, wenn sonst eine Vereitelung droht. So entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen mit Beschluss vom 02.03.2026…
Lesezeit: 4 min
Arbeitsrecht
13. April 2026
Neue Rechtsform in Sicht: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen haben im März 2026 ein Rahmenkonzept für eine neue Gesellschaftsform vorgelegt: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Was steckt dahinter – und was bedeutet das für die Praxis? Schon seit einigen Jahren hält sich die Überlegung einer neuen Rechtsform wacker: Unter dem…
Lesezeit: 2 min
Gesellschaftsrecht
10. April 2026
Arbeitsunfähigkeit gleich Amtsunfähigkeit?
Zeigt ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied seine Amtsfähigkeit gegenüber dem Betriebsrat an, darf aus seiner fortdauernden Arbeitsunfähigkeit nicht ohne Weiteres auf seine Amtsunfähigkeit geschlossen werden. Dies entschied das LAG Hessen mit Beschluss vom 02.02.2026 (Az. 16 TaBVGa 2/26). Sachverhalt Der Antragsteller ist Flugzeugbetanker und Mitglied im Betriebsrat seines Einsatzbetriebes. Seit Dezember 2022 ist er arbeitsunfähig krank und…
Lesezeit: 3 min
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