Digitale Prozesse, vernetzte Infrastrukturen und datengetriebene Geschäftsmodelle prägen heute nahezu jedes Geschäft. Und fortlaufend steigen die rechtlichen Anforderungen an IT-Projekte, Kommunikationsdienste und digitale Vertriebsformen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, technologische Innovation rechtlich belastbar umzusetzen, Risiken zu steuern und regulatorische Vorgaben verlässlich einzuhalten.
FGvW berät umfassend im IT- und Telekommunikationsrecht. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung digitaler Vorhaben, von der Vertragsgestaltung über regulatorische Fragen bis zur Durchsetzung von Ansprüchen. Unser Beratungsansatz verbindet juristische Tiefe mit einem klaren Verständnis für technische Abläufe und wirtschaftliche Zielsetzungen.
Wir denken IT- und Telekommunikationsrecht als gestaltendes Element moderner Unternehmensführung. Unsere Berater arbeiten interdisziplinär und binden angrenzende Rechtsgebiete gezielt ein, um technische, regulatorische und wirtschaftliche Anforderungen konsistent zu verzahnen. Im Ergebnis entstehen rechtssichere und verlässliche Strukturen, die Innovation ermöglichen.
Digitale Projekte verlangen klare Entscheidungen und rechtliche Sicherheit. Wir begleiten Sie mit strukturierter Beratung, pragmatischen Lösungen und einer konsequenten Interessenvertretung, damit Ihre digitalen Vorhaben plangemäß umgesetzt werden können und langfristig Bestand haben.
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Fachartikel
21. Juli 2026
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Meldepflichten nach NIS2
Seit dem 06.12.2025 ist die europäische NIS‑2‑Richtlinie in Deutschland im BSI‑Gesetz (BSIG) umgesetzt. Mit dem BSIG entstehen erstmals für viele Unternehmen in betroffenen Sektoren verbindliche Pflichten im Bereich IT- und Cybersicherheit. Ein wesentlicher Punkt dabei sind die Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen nach § 32 BSIG. Das BSIG unterscheidet zwischen „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen. Dazu...
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