In einer global vernetzten Wirtschaft ist fundiertes Wissen über das Zusammenspiel internationaler und nationaler Rechtsnormen unverzichtbar. Denn was in Deutschland problemlos funktioniert, kann im Ausland schnell zu Herausforderungen führen. Es gilt, Risiken und Transaktionskosten zu minimieren und zugleich die Chancen eines weltweiten Marktes optimal zu nutzen. Anders als im nationalen Recht existiert für das Internationale Wirtschaftsrecht kein einheitliches Kodexwerk wie das BGB oder HGB. Vielmehr prägen insbesondere das Recht der Europäischen Union, völkerrechtliche Abkommen wie das UN-Kaufrecht sowie das Internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht – neben nationalen Besonderheiten – die tägliche Praxis.
Charakteristisch für internationale Geschäfte ist der Umgang mit fremden Rechtssystemen und Rechtsformen. Die Wahl der richtigen Rechtsform hat entscheidende steuerliche wie haftungsrechtliche Auswirkungen. Ebenso ist detailliertes Wissen über ausländische Gesellschaftsformen zentral für die Bewertung von Vertragspartnern und deren Risikoprofil. Auch die jeweilige unternehmensrechtliche Struktur kann maßgeblich bestimmen, welche zukünftigen Risiken zu erwarten sind.
FGvW berät seit vielen Jahren Mandanten im Internationalen Wirtschaftsrecht und stellt so eine umfassende, vorausschauende Betreuung sicher. Gemeinsam mit einem etablierten internationalen Netzwerk befreundeter Anwaltskanzleien begleiten wir globale Projekte kompetent, effizient und auf höchstem fachlichen Niveau.
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Fachartikel
17. April 2026
Rückerstattung von IEEPA Zöllen – die erste Phase soll am 20.04.2026 beginnen
Die US-Behörde Customs and Border Protection (CBP) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die erste Phase der Rückerstattung von US-Einfuhrzöllen, die gem. des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden, am 20.04.2026 beginnen soll. Hintergrund Der US Supreme Court hatte am 20.02.2026 entschieden, dass der IEEPA nicht als Rechtsgrundlage für die Verhängung von US-Zöllen genutzt werden...
Lesezeit: 4 min
Internationales Wirtschaftsrecht
16. April 2026
Verschärfung der US-Einfuhrzölle auf bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte
Der US-Präsident hat am 02.04.2026 eine Proklamation (der Link wurde zuletzt am 15.04.2026 abgerufen) zur Anpassung der Zölle gem. Sec. 232 des 1962 Trade Expansion Act auf Einfuhren von bestimmten Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukten bzw. -derivaten in die USA erlassen (im Folgenden: „Proklamation“). Die neuen Regelungen sind am 06.04.2026 in Kraft getreten. Die wesentlichen Eckpunkte der Proklamation...
Lesezeit: 5 min
23.
Freiburg im Breisgau
Januar 2025
12 - 13 Uhr
Business Lunch@FGvW: How to do business with companies in China
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