Dienstag, 23. April 2024
Spätestens ab 2025 wird es ernst: Unternehmen, die bestimmte Produktgruppen wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones verkaufen, sind dann u.a. verpflichtet, für diese Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur anzubieten. Eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen ist geplant.
Zu dem komplexen Thema „Recht auf Reparatur“ informiert Sie unser Local Partner Dr. Sven Ufe Tjarks als Teil der IHK-Morgenimpuls-Reihe „Kurz&Knackig“, welche zum Ziel hat, Unternehmen über relevante EU-Regelungen zu informieren.
Termin und Ort:23. April 2024, 08:15 Uhr, online
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kontakt:
23. April 2024
Dr. Sven Ufe Tjarks
Rechtsanwalt und Partner
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.