Dr. Tom Erdt

Rechtsanwalt und Partner

Fachwanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Tom Erdt ist seit 2014 in unserem Büro in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt und Partner tätig. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig in Compliance und M&A, sowie im Immobilien- und Verwaltungsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Rechtsgebiete

Auszeichnungen

Veröffentlichungen

  • Das verwaltungsakzessorische Merkmal der Unbefugtheit in § 324 StGB und seine Stellung im Deliktsaufbau (Dissertation Prof. Dr. Wilfried Küper) Frankfurt am Main, 1997

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