Rechtsanwalt und Partner
Prof. Dr. Tobias Lenz ist seit 1993 als Rechtsanwalt in unserem Büro in Köln tätig und seit 1998 Partner. Er berät nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten im Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht sowie im Versicherungsrecht über nahezu alle Versicherungssparten hinweg. Schwerpunkte seiner forensischen und beratenden Tätigkeit liegen in der Vorstands- und Geschäftsführerhaftung (Organhaftung), insbesondere in komplexen Compliance-Sachverhalten mit den typischen D&O-versicherungsrechtlichen Fragestellungen sowie im Bereich der stetig wachsenden Cyberrisiken (Cyberversicherungen). Ein weiterer Fokus ist das Vertragsrecht, insbesondere die Gestaltung und Verhandlung haftungs- und versicherungsrechtlich geprägter Vertragswerke. Darüber hinaus verfügt Prof. Dr. Lenz über langjährige Erfahrungen im Handels- und Gesellschaftsrecht, sowohl in der präventiven Struktur- und Risikoanalyse als auch in der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Streitbeilegung. Er übernimmt regelmäßig Schiedsrichtertätigkeiten in spezialisierten Verfahren und ist in verschiedenen Beiräten und Aufsichtsräten tätig, in denen er seine rechtliche und wirtschaftliche Expertise bei strategischen und Governance-Fragen einbringt.
Neben seiner anwaltlichen Praxis ist Prof. Dr. Lenz in Lehre und Ausbildung engagiert. Er ist Professor für nationales und internationales Wirtschaftsrecht an der Rheinischen Hochschule Köln und war Direktor des dortigen Instituts für Haftungs- und Versicherungsrecht. Zudem ist er Dozent an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Rahmen des Zertifizierungslehrgangs „Financial Lines“ der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. sowie Ausbilder für Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie in Berlin.
Er publiziert regelmäßig zu Fragen des Versicherungsrechts, der Produkthaftung, der Organhaftung (einschließlich D&O) sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Cyberrisiken und Compliance und wirkt als Referent auf Fachveranstaltungen mit.
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I. Fachbücher und Co-Publikationen
II. Juristische Kommentare
III. Vertrags- und Formularbücher/Musterverträge
IV. Aufsätze
V. Urteilsanmerkungen
VI. Rezensionen
VII. Studentische Literatur
VIII. Telefonkommentare, Interviews und sonstige Veröffentlichungen
IX. Schriftliche Management-Lehrgänge
EUROFORUM-Verlag (Fachliche Leitung und Autor) zu den Themen:
Versicherungsverträge und -management im Unternehmen:
Management Circle GmbH (Fachliche Leitung und Autor) zu den Themen:
Fachartikel
15. Juni 2026
Reparieren statt Ersetzen – Wie das europäische „Right-to-Repair“ das deutsche Kaufrecht verändert
Die deutsche Kaufrechtslandschaft wird erneut „umgebaut“: Auf EU‑Ebene ist mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren ein weiterer Baustein des „Right to Repair“ gesetzt, der das deutsche Recht umfassend prägen dürfte. Ziel ist es, Reparaturen gegenüber dem Neukauf attraktiver zu machen und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Zugleich werden Hersteller,...
Lesezeit: 4 min
Handels- und Vertriebsrecht
Neuigkeit
9. Juli 2025
Gerichtsstandsklauseln: Neue Zuständigkeitsverteilungen bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen
Durch die (zweite) Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung vom 03.06.2025 (GV. NRW 2025 Nr. 27 vom 17.06.2025, S. 507 ff.) wurden zum 01.07.2025 die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert. Gleichzeitig wird beim Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingerichtet. Zu den wesentlichen Eckpunkten Die Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung sieht landesweite Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten vor: Praxishinweise ...
Lesezeit: 3 min
Produkthaftungsrecht
1. Juli 2025
D&O-Versicherung: Die Verletzung insolvenzrechtlicher Kardinalpflichten als Risikoausschluss?
In der Praxis der Geschäftsführerhaftung gehört die verspätete Stellung des Insolvenzantrags mit zu den häufigsten Haftungsfällen. Führt ein Geschäftsführer das Unternehmen trotz bereits eingetretener Insolvenzreife weiter, droht ihm nicht nur eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Er kann nach § 15b Abs. 4 InsO (Masseerhaltungsgebot nach Insolvenzreife; ehemals § 64 Abs. 1 GmbHG) auch persönlich für Zahlungen haftbar gemacht werden, die...
Lesezeit: 6 min
Versicherungsrecht
2.
Wuppertal
Oktober 2025
Produkthaftung und Produktsicherheit 10/2025
8.
Extern
Oktober 2026
9:30 - 17 Uhr
Produkthaftung und Produktsicherheit 10/26
17.
Juni 2026
9:15 - 16:45 Uhr
Vertragsrecht für Nicht-Juristen – kompakt Teil 2 05/26
AGB und Vertragsgestaltung
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