Rechtsanwältin und Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Stephanie Mayer ist seit 2011 in unserem Büro in Freiburg als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig und seit 2024 Partnerin. Sie berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig transaktionsbezogen und laufend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, bei der Prozessführung, bei Restrukturierungen, bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie zum Dienstrecht der Vorstände und Geschäftsführer.
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Fachartikel
21. August 2026
Über Mobbing und andere Konflikte im Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsgericht Mannheim hatte über eine Klage einer langjährig beschäftigten, schwerbehinderten Verwaltungsangestellten zu entscheiden, die ihrem Arbeitgeber vorwarf, sie nicht ausreichend gegen Mobbinghandlungen einer Kollegin geschützt und damit die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Die Kammer verneint einen Mobbingtatbestand im Rechtssinne und zeigt zugleich, welche Maßnahmen Arbeitgeber zur Konfliktbewältigung ergreifen müssen – und wo ihre Verantwortung...
Lesezeit: 5 min
Arbeitsrecht
15. Juli 2026
Betriebsrat darf trotz Auslandsbezug vorerst voll mitbestimmen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im einstweiligen Rechtsschutz bestätigt, dass der am Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft vorläufig seine betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte ausüben darf – trotz Sitz der Fluggesellschaft im Ausland und ungeklärter endgültiger Einordnung des Stationierungsorts als betriebsratsfähige Organisationseinheit (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 15.04.2026 – 23 TaBVGa 269/26). Sachverhalt Dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Malta Air,...
Lesezeit: 4 min
21. April 2026
Fehler im Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen: BAG bestätigt Unwirksamkeit aller Kündigungen
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass Fehler im Anzeigeverfahren nach § 17 KSchG weiterhin die Unwirksamkeit sämtlicher Kündigungen im Rahmen einer Massenentlassung nach sich ziehen. Dies gilt sowohl, wenn eine erforderliche Massenentlassungsanzeige vollständig unterbleibt, als auch, wenn sie vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. In unionsrechtskonformer Auslegung des § 18 Abs....
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