Dr. Stefan Daub

Rechtsanwalt und Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Stefan Daub ist seit 1995 in unserem Freiburger Büro als Rechtsanwalt tätig, seit 1998 als Partner. Er berät Unternehmen umfassend im Arbeits- und Dienstrecht, einschließlich leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorstände, und er vertritt ihre Interessen auch vor Gerichten und Behören. Einen Schwerpunkt bildet das kollektive Arbeitsrecht: Er verhandelt mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan und begleitet Unternehmen auch durch komplexe Prozesse wie Massenentlassungen.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Rechtsgebiete

Auszeichnungen

Veröffentlichungen

  • Cybercrime und Kurzarbeit, ArbRB 5/2023, 155-157 (gemeinsam mit Dr. Andreas Schubert)
  • Zur Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung, Anmerkung zu AG Emden, Urteil vom 20.02.2020 – 2 Ca 94/19, EWiR 2020, S. 603f. (zusammen mit Dr. Andreas Schubert)
  • Mitautor Beck´sches Personalhandbuch, Arbeitsrechtslexikon 2011, Verlag C.H. Beck
  • Mitautor des Handbuchs Memento Personalrecht 2006, MEMENTO Verlag, 2006
  • Die Tatsachenerhebung durch den Sachverständigen, Dissertation, Peter Lang Verlag, Europäische Hochschulschriften 1997
  • Mitverfasser des Beitrags Die gemeinnützige GmbH, INF 1994, 277 ff.

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