Rechtsanwalt und Partner
Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz an der Eberhard Karls Universität Tübingen
Dr. Morton Douglas ist seit 2004 in unserem Büro in Freiburg als Rechtsanwalt tätig und seit 2010 Partner. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Marken- und Designschutz bei Recherchen, der Entwicklung von Anmeldestrategien, der Portfolioberatung, der Verteidigung in Amts- und Verletzungsverfahren, bei Lizenzverträgen, zum Recht der Unternehmenskennzeichen sowie zu Titeln und Domains. Im Patentrecht berät und vertritt er bei der Prozessführung und bei Lizenzverträgen. Zudem berät er zum Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe-, Apotheken- und Arzneimittelrecht, im Datenschutzrecht sowie im presserechtlichen Krisenmanagement.
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Fachartikel
16. Juni 2026
Google haftet für KI-Fehler
Mit Endurteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26, n.rk) hat das LG München I in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dem Anbieter Google untersagt, mittels der Funktion „Übersicht mit KI“ mehrere konkrete, rufschädigende unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. In der eingeblendeten Übersicht hatte die KI diesen Verlagen betrügerische Machenschaften (u.a. „Betrugsmaschen“, „Abo-Fallen“, dubiose Geschäftsmodelle) zugeschrieben,...
Lesezeit: 3 min
Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
19. November 2025
Unternehmer haften für Influencer-Werbung
Influencer sind heute in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens als Werbepartner und Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken. Damit stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Influencer mit seinen Aussagen über das Ziel hinausschießt. Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 11.09.2025, 6 U 108/24) haftet das Unternehmen hierfür. Sachverhalt Dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln liegt...
7. Oktober 2024
Datenschutz- und Wettbewerbsrecht: EuGH stärkt die Durchsetzung im Datenschutzrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 04.10.2024 in der Rechtssache C‑21/23 zwei umstrittene Fragen beantwortet: 1. Mitbewerber können wettbewerbsrechtlich gegeneinander wegen Datenschutzverstößen vorgehen.2. Bestelldaten in Bezug auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind sensibel. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens ist das Vorgehen eines Apothekers gegen Mitbewerber wegen des Vertriebs von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht der Verschreibungspflicht...
2.
Online
März 2024
INTERPHARM 2024: Skonti-Urteil des BGH (online)
Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gesundheitswesen
17.
Darmstadt
April 2024
12. Darmstädter Blistersymposium
4.-5.
Konferenz
München
Februar 2026
18. BVDAK-Kooperationsgipfel im Apotheken- und Pharmamarkt
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