Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mike Weitzel ist seit 2009 in unserem Büro in Köln als Rechtsanwalt tätig und seit 2022 Partner. Er berät Mandantinnen und Mandanten überwiegend in komplexen haftungs- und versicherungsrechtlichen Mandaten mit besonderem Schwerpunkt auf Produkthaftung und Produktsicherheit, Managerhaftung, Produktberatung in allen Haftpflichtsparten, D&O-Versicherung, Cyberrisiken, Kreditversicherung sowie im Versicherungsvertragsrecht. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt in der forensischen Vertretung vor Gerichten und in Schiedsverfahren, insbesondere in wirtschaftlich bedeutenden Haftungs- und Deckungsstreitigkeiten.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Mike Weitzel als Dozent an der Hagen Law School, einem An-Institut der FernUniversität in Hagen, tätig.
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Fachartikel
3. Juni 2026
Neue Entscheidung des OLG Köln zu den Anforderungen an die Nachweispflicht des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses (§ 103 VVG) durch Indizienbeweis
Mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 10.02.2026 (OLG Köln, 9 U 57/25; Vorinstanz LG Köln, 24 O 173/23) hat das Oberlandesgericht Köln jüngst zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Versicherers im Rahmen des Vorsatzausschlusses gemäß § 103 VVG entschieden und ein Eingreifen des Ausschlusses – entgegen noch der anderweitigen Entscheidung des Erstgerichts –...
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Versicherungsrecht
Prozessführung und Schiedsverfahren
Neuigkeit
10. März 2026
FGvW berät CROMBEEN beim Erwerb sämtlicher Assets von NH Airport Service
FGvW hat die CROMBEEN AVIATION SERVICE DÜSSELDORF GmbH beim Erwerb sämtlicher Assets der insolventen NH Airport Service GmbH begleitet. Crombeen ist Spezial-Anbieter von Reinigungs- und Serviceleistungen unter anderem für die Luftverkehrs-Branche. Das Unternehmen wurde 1974 im Zuge steigender Hygiene-Anforderungen in der Luftfahrt gegründet und arbeitet unter anderem für Fluggesellschaften wie Lufthansa und Ryanair. Crombeen ist...
Lesezeit: 2 min
M&A
6. Dezember 2023
Versicherungsrecht: Beweislast im D&O-Direktprozess
Anmerkung Das OLG Köln hatte sich in seiner Entscheidung vom 22.11.2023 (Az. 9 U 206/22) u.a. mit der – höchst streitigen – Frage der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Direktprozess der Gesellschaft gegen den D&O-Versicherer zu beschäftigen. Von einem Teil der versicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Literatur wird hierzu vertreten, dass sich die Darlegungs- und Beweislast des...
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