Rechtsanwältin und Partnerin
Lehrbeauftrage an der Hochschule Geisenheim University
Hildegard Schöllmann ist seit 2021 als Rechtsanwältin in unserem Kölner Büro tätig, seit 2026 als Partnerin. Sie berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Food- und Non-Food Bereich, im Medizinprodukterecht, Produkthaftungsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in produktspezifischen Vertragsgestaltungen, etwa bei Liefer- und Qualitätssicherungsverträgen, Spezifikationen und Zertifizierungsverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Krisenberatung, insbesondere bei Produktrückrufen und -rücknahmen, sowie in der Beratung bei Produktentwicklungen, der Kennzeichnung und Bewerbung von Produkten und bei Produktsicherheitsbewertungen. Zudem vertritt sie ihre Mandantinnen und Mandanten in zivilrechtlichen und sanktionsrechtlichen Verfahren.
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Fachartikel
22. April 2026
Update zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln
Die EU diskutiert seit Jahren über die zulässige Bezeichnung veganer und vegetarischer Fleischersatzprodukte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Begriffe wie „Burger“ oder „Schnitzel“ auch für vegetarische und vegane Alternativen verwendet werden dürfen. Im aktuellen EU-Gesetzgebungsverfahren wurde zuletzt ein Kompromiss gefunden Das Wichtigste in aller Kürze Bei der rechtlichen und politischen Debatte, wie vegane und...
Lesezeit: 4 min
Lebensmittelrecht
9. Dezember 2025
„Alkoholfreier Gin“ bleibt verboten
Die gesetzlich definierte Bezeichnung „Gin“ für ein Produkt ohne Alkohol ist unzulässig, selbst dann, wenn der Hersteller eindeutig den Zusatz „alkoholfrei“ verwendet. Auf eine etwaige Irreführungsgefahr kommt es nicht an. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 13.11.2025 (Rs. C-563/24) entschieden. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Vorlagefrage des Landgerichts Potsdam. Dieses hatte zu...
Lesezeit: 3 min
25. August 2025
Keine Veröffentlichung im Internetpranger bei überlanger Verfahrensdauer
Lebensmittelüberwachungsbehörden informieren nach § 40 Abs. 1a LFGB regelmäßig die Öffentlichkeit über erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße („Lebensmittelpranger“). Die Risiken für betroffene Unternehmen sind erheblich – von Imageschäden bis hin zur existenziellen Bedrohung. Gemäß § 40 Abs. 1a LFGB muss die Information der Öffentlichkeit „unverzüglich“ erfolgen. Mit Beschluss vom 28.07.2025 – 1 BvR 1949/24 hat das BVerfG einer Betreiberin...
24.-25.
Konferenz
Dortmund
März 2026
Produktionsleiter-Tagung
2.-3.
Ochsenhausen
April 2025
BranchenDialog Fleisch+Wurst
17.-18.
Köln
Juni 2025
QS-Leiter Tagung
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