Rechtsanwalt
Justus Fabian Lenz ist seit 2023 in unserem Büro in Köln als Rechtsanwalt tätig. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht und im allgemeinen Haftungs- und Versicherungsrecht. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere Fragen der Haftpflichtversicherung – einschließlich D&O- und Produkthaftpflichtversicherung –, der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung sowie der Cyberversicherung. Darüber hinaus berät er im Vertragsrecht und in der Vertragsgestaltung, insbesondere bei haftungs- und versicherungsrechtlich relevanten Vertragsstrukturen. Ein weiterer Fokus liegt im Gesellschaftsrecht (insbesondere GmbH-Recht und Personenhandelsgesellschaftsrecht) sowie in der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, einschließlich damit verbundener Compliance- und Organhaftungsthemen.
Er publiziert regelmäßig zu versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, insbesondere in den Bereichen Produkthaftung und Produktsicherheit sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Cyberrisiken.
Sprachen
Kontakt
Fachartikel
19. April 2024
D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsanspruch gegenüber Versicherer hemmt die Verjährung des Haftungsanspruchs
Die Verjährung des Haftungsanspruchs eines geschädigten Unternehmens gegenüber dessen Geschäftsführer wird gehemmt, wenn der Geschäftsführer seinen Freistellungsanspruch gegenüber der Directors-and-Officers-Versicherung („D&O-Versicherung“) an das geschädigte Unternehmen abtritt (Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 26.02.2024 (Az. 16 U 93/23; VersR 2024, 495)). Mit der Abtretung des Freistellungsanspruchs wird zugleich ein sog. Stillhalteabkommen zwischen der versicherten Person (Geschäftsführer) und der Versicherungsnehmerin...
Lesezeit: 3 min
Versicherungsrecht
27. März 2024
EuGH: Kippt das (technische) Normungssystem („DIN/EN“) in Europa? – Freier Zugang zu harmonisierten Normen
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat jüngst mit Urteil vom 05.03.2024 (Rechtssache C-588/21 P) entschieden, dass EU-Bürger gegenüber der Europäischen Kommission ein Recht auf kostenlose Einsicht in (bestimmte) harmonisierte Europäische Normen besitzen, wenn diese Normen konkrete Sicherheitsanforderungen an Produkte oder Dienstleistungen festlegen. Konkret ging es im streitgegenständlichen Fall um technische Normen für Spielzeugwaren. Sachverhalt Der Internetaktivist...
Lesezeit: 2 min
Produkthaftungsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.