Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christoph Fingerle ist seit 1990 als Rechtsanwalt in unserem Freiburger Büro tätig und seit 1993 Partner. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, einschließlich Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht, Massenentlassungen, betrieblicher Altersvorsorge, Mitbestimmungsrecht und technischem Arbeitsschutz sowie im Dienstrecht von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus verfügt er über besondere Expertise im kirchlichen Arbeitsrechts sowie im Insolvenzarbeitsrecht, ist außerdem regelmäßig im Handelsvertreterrecht sowie im Sozialversicherungsrecht tätig.
Sprachen
Kontakt
Fachartikel
9. April 2026
Prämie, unterlassene Zielvereinbarung, Schadensersatzanspruch, Ausschlussfrist
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 11.09.2025 entschieden, dass im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Prämienvereinbarung das Unterlassen einer Zielvereinbarung von Arbeitgeberseite einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen kann, der allerdings bei einer wirksam vereinbarten Ausschlussfristenregelung verfallen kann. Sachverhalt Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über einen Schadensersatzanspruch des Klägers vor dem Hintergrund einer unterbliebenen Zielvereinbarung für...
Lesezeit: 7 min
Arbeitsrecht
30. März 2026
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, erschütterter Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, zeitliche Koinzidenz
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im deutschen Arbeitsrecht das zentrale Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ihr kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu. Gleichwohl ist dieser nicht unerschütterlich. Insbesondere im Zusammenhang mit einer Kündigung können Zweifel entstehen, wenn sich bestimmte Auffälligkeiten im zeitlichen und tatsächlichen Ablauf ergeben. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28.11.2025 – 7 Sa 33/25...
Lesezeit: 5 min
Neuigkeit
2. März 2026
Augen auf bei Ausschlussfristen – auch im Zusammenhang mit laufenden Arbeitsgerichtsprozessen
Bei zweistufigen Ausschlussfristen wirkt die Einhaltung der zweiten Stufe (gerichtliche Geltendmachung) nicht fort, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen wird und gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt wird oder nicht zumindest zeitnah eine erneute (zulässige) Klage erhoben wird, die geeignet ist, eine materielle Klärung der Anspruchsberechtigung herbeizuführen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom...
Lesezeit: 9 min
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.