Rechtsanwältin und Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Annette Rölz ist seit 2020 als Rechtsanwältin und mittlerweile als Partnerin in unserem Frankfurter Büro tätig. Sie berät Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Einigungsstellenverfahren sowie Verhandlungen von Tarifverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zuge von Restrukturierungen. Zusätzlich berät sie Führungskräfte und Organmitglieder umfassend in allen arbeitsrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Trennungsprozessen, und vertritt sie in arbeits- und zivilgerichtlichen Verfahren bis zu den höchsten Instanzen.
Sprachen
Kontakt
Fachartikel
13. Juli 2026
Schadensersatzanspruch auf Bonuszahlung wegen nicht erfolgter Mitteilung der Zielvorgabe
Ein Arbeitgeber schuldet Schadensersatz, wenn dieser die für eine variable Vergütung maßgeblichen Unternehmensziele nicht rechtzeitig als einseitige Leistungsbestimmung vorgibt. Ist eine nachträgliche Zielvorgabe wegen Wegfalls ihrer Motivations- und Steuerungsfunktion nicht mehr möglich, kann der Arbeitnehmer Ersatz der entgangenen Vergütung verlangen. Für die Schadenshöhe ist grundsätzlich von einer vollständigen Zielerreichung auszugehen, sofern keine entgegenstehenden Umstände vorliegen....
Lesezeit: 5 min
Arbeitsrecht
28. Mai 2026
Fristlose Kündigung wegen kostenloser Flug-Upgrades scheitert an fehlender Abmahnung
Das Arbeitsgericht München hatte mit Urteil vom 04.03.2026 (Az. 19 Ca 3599/25) über die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie hilfsweise ordentlichen Kündigung einer Mitarbeiterin eines Luftverkehrsunternehmens zu entscheiden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Vergabe unberechtigter Gewährung von Vorteilen, hier kostenloser Business-Class-Upgrades, ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Sachverhalt Die Klägerin war seit...
Lesezeit: 4 min
14. April 2026
Keine pauschale Verweigerung von mehr als zwei Wochen Urlaub möglich
Eine generelle Beschränkung des Erholungsurlaubs auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen verstößt gegen § 7 Abs. 2 S. 1 BurlG. Eine Aufteilung ist nur bei konkreten dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig, pauschale Personalknappheit reicht nicht aus. Urlaub kann zudem im Eilverfahren zu gewähren sein, wenn sonst eine Vereitelung droht. So entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen mit Beschluss vom 02.03.2026...
30.
Köln
Januar 2025
19 Uhr
3. Rheinländischer Pflegestammtisch
Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gesundheitswesen
1.
Meerbusch
Oktober 2025
17 Uhr
Rheinländischer Pflegestammtisch – Oktober 2025
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.