Rechtsanwältin und Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Annette Rölz ist seit 2020 als Rechtsanwältin und mittlerweile als Partnerin in unserem Frankfurter Büro tätig. Sie berät Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Einigungsstellenverfahren sowie Verhandlungen von Tarifverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zuge von Restrukturierungen. Zusätzlich berät sie Führungskräfte und Organmitglieder umfassend in allen arbeitsrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Trennungsprozessen, und vertritt sie in arbeits- und zivilgerichtlichen Verfahren bis zu den höchsten Instanzen.
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Fachartikel
14. April 2026
Keine pauschale Verweigerung von mehr als zwei Wochen Urlaub möglich
Eine generelle Beschränkung des Erholungsurlaubs auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen verstößt gegen § 7 Abs. 2 S. 1 BurlG. Eine Aufteilung ist nur bei konkreten dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig, pauschale Personalknappheit reicht nicht aus. Urlaub kann zudem im Eilverfahren zu gewähren sein, wenn sonst eine Vereitelung droht. So entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen mit Beschluss vom 02.03.2026...
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Arbeitsrecht
Neuigkeit
4. März 2026
Einigungsstelle zu mobiler Arbeit – Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Ist streitig, ob das Mitbestimmungsrecht betreffend die Änderung der mobilen Arbeit den örtlichen Betriebsräten oder dem Gesamtbetriebsrat zusteht, sind an einem Verfahren gem. § 100 ArbGG zwischen Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat die örtlichen Betriebsräte nicht beteiligt. Da es sich bei der mobilen Arbeit um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt und der Arbeitgeber frei über deren Einführung entscheiden...
26. Januar 2026
Keine Substitution der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch die des § 174 Abs. 2 SGB IX bei nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern
Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.12.2025 (Az. 4 Sa 56/23) entschieden. Sachverhalt Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts...
Lesezeit: 5 min
30.
Köln
Januar 2025
19 Uhr
3. Rheinländischer Pflegestammtisch
Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gesundheitswesen
1.
Meerbusch
Oktober 2025
17 Uhr
Rheinländischer Pflegestammtisch – Oktober 2025
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