Dr. Alexander Hartmann

Rechtsanwalt und Partner

Dr. Alexander Hartmann hat 2020 mit einem Team unser Büro in Berlin eröffnet und ist als Rechtsanwalt und Partner tätig. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig bei M&A-Transaktionen (Verkäufer- und Käuferseite, strategische Investoren und Finanzinvestoren) und im Gesellschaftsrecht. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Venture Capital (insbesondere Finanzierungsrunden und Exit-Transaktionen), Private Equity und Corporate Finance. Die von ihm betreuten Transaktionen haben häufig einen Technologieschwerpunkt. Darüberhinaus berät er auch zu Unternehmensnachfolge und zu den gesellschaftsrechtlichen Fragen bei Immobilientransaktionen.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Rechtsgebiete

Auszeichnungen

Veröffentlichungen

  • „Unterlassungsansprüche im Internet – Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte“ (Dissertation, erschienen bei C.H. Beck, online abrufbar unter www.stoererhaftung.de), München 2009
  • WM 2011, 205-211: Die „Verjährungsfalle“ im Gesamtschuldnerausgleich, zusammen mit Dr. Uwe Lieschke, LL.M.
  • BB 2009, 1209-1210: Anmerkung zu BGH, Urt. v. 16.03.2009 – II ZR 280/07, zusammen mit Dr. Thomas Lappe
  • FAZ, 30.05.2008, S. 23: „SPACs“ als neuer Impuls für den Übernahmemarkt, zusammen mit Dr. Thomas Lappe
  • BKR 2007, 323 f.: Zulässigkeit der Verpfändung von KG-Komplementäranteilen ohne Kapitalanteil, zusammen mit Dr. Benjamin Klein
  • JURA 2007, 953 f.: Wahlstation in NYC: Transaktionsgeschäft in der Großkanzlei
  • MMR 2001, 278-286: Rechtssicherheit des Vertragsschlusses bei Internetauktionen, zusammen mit Stephanie G. Hartung, LL.M.

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