Rechtsanwalt und Partner
Dr. Albert Schröder ist seit 1993 in unserem Büro in Freiburg als Rechtsanwalt tätig und seit 1994 Partner. Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Gesellschaftsrecht (Gründung, Umwandlung, Auseinandersetzung, Unternehmensnachfolge), Compliance, M&A/Unternehmenskauf, Private Equity, Unternehmensfinanzierungen und zum internationalen Wirtschaftsrecht. Weiter ist er als Anwalt und Schiedsrichter in wirtschaftsrechtlichen Schiedsverfahren tätig.
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Fachartikel
27. August 2026
Zurechnung des Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Die insbesondere schenkweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel. Dabei scheidet der Übertragende als Gesellschafter der GmbH aus, behält sich aber das Gewinnbezugsrecht im Wege des Nießbrauchs vor. Der Schenkungsteuer unterliegt nur der um den Kapitalwert des Nießbrauchs geminderte Wert des geschenkten...
Lesezeit: 6 min
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
26. März 2026
Aktuelle BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von sog. Hinauskündigungsklauseln bei Managementbeteiligungen: Konkretisierte Leitlinien für Unternehmenspraxis und Vertragsgestaltung
Die Beteiligung von Fremdgeschäftsführern als Gesellschafter an den von ihnen geführten Unternehmen ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel. Diese sog. Managementbeteiligungen sollen die Geschäftsführer dazu motivieren, die Interessen von Gesellschaftern und Geschäftsführern am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu vereinheitlichen und das Management an das Unternehmen zu binden. Häufig besteht eine enge Verknüpfung zwischen der...
Lesezeit: 4 min
Neuigkeit
27. Januar 2026
Berichts- und Überwachungspflichten bei inaktiven Aktiengesellschaften
Die Rollen der aktienrechtlichen Organe Vorstand und Aufsichtsrat sind gesetzlich klar verteilt: Der Vorstand leitet die Gesellschaft, der Aufsichtsrat kontrolliert ihn. Grundlage für das Zusammenspiel beider Organe ist, dass der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend informiert. Das Gesetz sieht hierfür einerseits die sog. Regelberichterstattung, d. h. turnusgemäße (vierteljährige) Unterrichtung des Aufsichtsrats durch den Vorstand vor....
Lesezeit: 3 min
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