Fachartikel
16. April 2026
Dr. Stephan Fischer
Der US-Präsident hat am 02.04.2026 eine Proklamation (der Link wurde zuletzt am 15.04.2026 abgerufen) zur Anpassung der Zölle gem. Sec. 232 des 1962 Trade Expansion Act auf Einfuhren von bestimmten Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukten bzw. -derivaten in die USA erlassen (im Folgenden: „Proklamation“). Die neuen Regelungen sind am 06.04.2026 in Kraft getreten.
Ad valorem Zoll. Die folgenreichste Änderung besteht darin, dass die Sec. 232-Zusatzzölle nun auf den gesamten Zollwert (full customs value) eines erfassten Produkts erhoben werden – bislang bezogen sich diese Zusatzzölle allein auf den Zollwert des jeweiligen Metallanteils eines Produkts.
Ob Produkte von den neuen Regelungen erfasst sind, ergibt sich aus umfangreichen Anhängen der Proklamation:
Darüber hinaus unterliegen gem. Anhang II Motorradteile, die in die Kapitel 84, 85 oder 87 des HTSUS fallen und in Anhang 1-B dieser Proklamation aufgeführt sind, nicht den Sec. 232-Zusatzzöllen auf Aluminium, Stahl oder Kupfer, wenn sie ausschließlich zur Verwendung bei der Herstellung von Motorrädern eingeführt werden.
Wie gezeigt, kommt es für den Sec. 232-Zusatzzoll nun auf den gesamten Transaktionswert eines erfassten Produkts an. Daher entfallen zwar komplexe Ermittlungen des jeweiligen Metallwertanteils sowie damit einhergehende mögliche Streitigkeiten zwischen den Importeuren und der US-Zollbehörde. Allerdings können die neuen Regelungen im Einzelfall zu deutlich höheren Zollverbindlichkeiten führen.
Wie die neuen Regelungen zeigen, kann das jeweilige Ursprungsland eines Produkts unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Zollsatzes haben. Hierbei sollte geprüft werden, ob sich insoweit etwaige Standortverlagerungen bzgl. der Herstellung von Produkten oder Teilen hiervon oder auch Änderungen innerhalb der Lieferkette auf die Zollsatzhöhe günstig auswirken. Allerdings gilt es zu beachten, dass allein zum Zwecke der Vermeidung von Zöllen umgesetzte Maßnahmen als unzulässige Zollumgehung angesehen werden können.
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