Rückerstattung von IEEPA Zöllen – die erste Phase soll am 20.04.2026 beginnen

Portrait von Stephan Fischer, FGvW Standort Freiburg

Dr. Stephan Fischer

Die US-Behörde Customs and Border Protection (CBP) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die erste Phase der Rückerstattung von US-Einfuhrzöllen, die gem. des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden, am 20.04.2026 beginnen soll.

Hintergrund

Der US Supreme Court hatte am 20.02.2026 entschieden, dass der IEEPA nicht als Rechtsgrundlage für die Verhängung von US-Zöllen genutzt werden darf bzw. durfte.

Die US-Regierung hatte daraufhin die IEEPA Zölle aufgehoben. Dies betrifft u.a. die zwischen den USA und der EU-Kommission bilateral vereinbarten reziproken US-Einfuhrzölle, die auf Basis des IEEPA erhoben wurden. Zudem ergingen mehrere Anordnungen (Orders) des US Court of International Trade gegenüber der CBP im Zusammenhang mit der Rückerstattung von rechtswidrig erhobenen IEEPA Zöllen. In der Order vom 07.04.2026 (die mit der vom 27.03.2026 vergleichbar ist) wurde klargestellt, dass die CBP relevante Einfuhren ohne Berücksichtigung der IEEPA Zölle zu liquidieren bzw. erneut zu liquidieren hat. Dies schließt noch nicht liquidierte Einfuhren, liquidierte Einfuhren, deren Liquidation aber noch nicht bestandskräftig ist, und sogar bestandskräftig liquidierte Einfuhren ein. Sofern diese Order des US Court of International Trade nicht aufgehoben wird, könnte aufgrund des letzten Punkts der Order ein Rückerstattungsanspruch auf IEEPA Zölle auch dann gewahrt werden, wenn nicht innerhalb der grundsätzlich geltenden 180-tätigen Frist ein sogenannter Protest eingelegt wird.  

Zum Rückerstattungsprozess

Es erfolgt keine automatische Rückerstattung an die Zollschuldner. Vielmehr müssen Rückerstattungsanträge gestellt werden. Zur Vereinfachung der Antragstellung und elektronischen Abwicklung von Rückerstattungen von IEEPA Zöllen hat die CBP zwischenzeitlich die automatisierte Funktion CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) im Automated Commercial Environment Portal (ACE Portal) geschaffen. Zusammengefasst müssen die Zollschuldner, die Importers of Record (IORs), hiernach folgende Schritte für die Beantragung von Rückerstattungen beachten:

  • IORs oder bevollmächtigte Zollagenten verfügen über ein Konto im ACE Portal
  • Über das ACE Portal müssen die Empfänger eine Bankverbindung für die Rückerstattung mitteilen
  • IORs oder bevollmächtigte Zollagenten müssen die CAPE Declaration über das ACE Portal einreichen.

Zu diesem Prozess hat die CBP auch weitere Informationen (der Link wurde zuletzt am 17.04.2026 abgerufen) veröffentlicht. Sofern die jeweilige CAPE Declaration von der CBP akzeptiert wird, werden im Rahmen der vorzunehmenden Liquidation oder erneuten Liquidation insbesondere die zu erhebenden US-Einfuhrzölle ohne die Berücksichtigung von IEEPA Zöllen neu berechnet.

Die am 20.04.2026 beginnende Phase 1 ist jedoch beschränkt auf bestimmte noch nicht liquidierte Einfuhren sowie bestimmte Einfuhren, deren Liquidation innerhalb von 80 Tagen erfolgt. Die Einführung weiterer Phasen folgt anschließend Schritt für Schritt.

Was sollten betroffene Unternehmen nun insbesondere beachten?

  • Zur Vorbereitung von CAPE Declarations sollten sich die IORs zunächst, sofern noch nicht erfolgt, einen Überblick über alle Einfuhren verschaffen, bzgl. derer ein Rückerstattungsanspruch von IEEPA Zöllen besteht. Zu klären ist hierbei auch, welche Fälle überhaupt für Phase 1 des oben genannten Rückerstattungsprozesses relevant sind.
  • Zudem sollte auch geprüft werden, ob ein aktives ACE Portal Konto besteht und alle weiteren Voraussetzungen zur Einreichung von CAPE Declarations erfüllt sind.
  • IORs sollten darüber hinaus zur Sicherheit prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall ggf. ein Rückgriff auf zur Verfügung stehende Rechtsschutzmöglichkeiten nach US-Recht (wie bspw. der oben genannte Protest oder eine Klage) angezeigt ist, um Rückerstattungsansprüche von IEEPA Zöllen abzusichern.
  • Sofern Vertragspartner in der Lieferkette dem IOR zu zahlende IEEPA Zölle erstatten mussten, sollte der jeweilige Vertragspartner nun prüfen, ob der IOR vertraglich zur Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen gegenüber der CBP und/oder entsprechender Rückzahlung an den jeweiligen Vertragspartner verpflichtet werden kann.
Internationales Wirtschaftsrecht