Projekt Schneller Gründen – was müssen Unternehmen beachten?

Portrait von Sven Ufe Tjarks, FGvW Standort Freiburg

Dr. Sven Ufe Tjarks

Portrait von Stephan Fischer, FGvW Standort Freiburg

Dr. Stephan Fischer

Unternehmensgründungen sollen bundesweit einfacher, schneller (perspektivisch innerhalb von 24 Stunden) und vollständig digital möglich werden. Dies soll durch das Projekt „Schneller Gründen“ im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund und Föderal erreicht werden.

Der Bund, die Länder und die Kommunen treiben die Modernisierung des Gründungsprozesses von Unternehmen in Deutschland damit gemeinsam voran. Ziel ist es, bürokratische Hürden zu verringern. Folgendes ist in diesem Zusammenhang geplant:

  • One-Stop-Shop. Über einen bundesweiten One‑Stop‑Shop, eine zentrale Plattform, sollen Gründerinnen und Gründer alle für eine Unternehmensgründung erforderlichen bürokratischen Schritte erledigen können;
  • Schnellere Vergabe der Steuernummer. In Standardfällen soll die Erteilung der Steuernummer innerhalb weniger Minuten automatisiert erfolgen;
  • Gewerbeanmeldung soll digital erfolgen. Eine vollständig digitale und medienbruchfreie Gewerbeanmeldung soll ermöglicht werden.
  • Registermodernisierung. Ein Once‑Only‑System (NOOTS) soll dazu dienen, dass Behörden Daten automatisiert austauschen können. Damit sollen für Gründer und Gründerinnen auch Mehrfacheingaben entfallen.
  • Handelsregistermodernisierung. Ein optimiertes Eintragungsverfahren soll zu beschleunigten Eintragungen im Handelsregister führen und die Transparenz erhöhen.

Derzeit werden zentrale Verfahrensbestandteile im Rahmen einer Pilotierungsphase an verschiedenen Standorten unter realen Bedingungen erprobt. Getestet werden insbesondere die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung als Kombiantrag in einem einzigen digitalen Prozess.

Was müssen Unternehmen beachten?

Das mit dem Projekt verfolgte Ziel, eine schnelle und digitale Unternehmensgründung ohne großen administrativen Aufwand, erscheint insbesondere für Start-Up Gründer und Gründerinnen sowie ausländische Investoren interessant. Es bleibt jedoch abzuwarten, in welchem Umfang der Bürokratieabbau tatsächlich erfolgt. Zudem bleibt es zweifelhaft, ob eine Unternehmensgründung perspektivisch überhaupt innerhalb von 24 Stunden möglich sein wird. Der größte „Zeitfresser“ im Zusammenhang mit Gründungen von Kapitalgesellschaften ist häufig, dass die Gesellschaft zur Einzahlung des Stammkapitals vor Eintragung ins Handelsregister zunächst ein Bankkonto benötigt und aufgrund der Geldwäsche-Prüfungen der jeweiligen Bank rund um die Kontoeröffnung zunächst zahlreiche Nachweise zu erbringen sind. Änderungen in dieser Hinsicht sind vom Projekt „Schneller Gründen“ offensichtlich nicht erfasst.

Geschwindigkeit ist zudem nicht alles. Zugleich bleiben auch zentrale rechtliche und steuerliche Fragen unverändert wichtig, insbesondere die passende Rechtsformwahl, die Ausgestaltung etwaiger Gesellschaftervereinbarungen, die (richtige) Einbringung von bereits vorhandenem IP und Know‑how, sowie sonstige steuerliche und ggf. aufsichtsrechtliche Anforderungen. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung stellt sicher, dass die geplante digitale Geschwindigkeit nicht zu rechtlichen Risiken führt.

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