Die EU Inc – eine neue Gesellschaftsform für Unternehmen in der EU?

Portrait von Jan Henning Martens, FGvW Standort Freiburg

Dr. Jan Henning Martens

Portrait von Stephan Fischer, FGvW Standort Freiburg

Dr. Stephan Fischer

Die EU-Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, hat in Davos angekündigt, bald das sogenannte 28. Regime der EU-Kommission auf den Weg zu bringen. Es geht hierbei um die Schaffung einer neuen europäischen Gesellschaftsform für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung, der EU Inc. Ausgesprochenes Ziel ist es, dadurch Unternehmen in der EU zu Wachstum zu verhelfen und Investitionen aus aller Welt anzuziehen.

Die wesentlichen Eckpunkte der EU Inc sind nach aktueller Planung wie folgt:

  • Einheitliches Regelwerk: Der EU Inc soll ein einfaches und einheitlich in der gesamten EU geltendes Regelwerk zu Grunde liegen; d.h. lokale Besonderheiten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten wären (im Vergleich zur SE) nicht vorgesehen
  • Form der Gründung/Registrierung: Die Registrierung der EU Inc soll vollständig online in jedem Mitgliedstaat erfolgen können
  • Zeitrahmen für die Registrierung: Die Registrierung der EU Inc soll innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden können
  • Mindeststammkapital: Ein Mindeststammkapital von nur einem Euro ist angedacht
  • Mehrsprachiges Portal: Zur Sicherstellung des problemlosen Betriebs der EU Inc im EU-Binnenmarktund der Möglichkeit einer Kommunikation mit Behörden in digitaler Form wird ein in allen EU-Mitgliedstaaten zugängliches EU-geführtes Portal gefordert, das mehrsprachig aufgesetzt ist
  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme: Regelungen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und Aktienoptionsplänen werden vorgeschlagen, damit auch kleine Unternehmen die besten Arbeitskräfte gewinnen und halten können

Was müssen Unternehmen nun beachten?

  • Die Planungen rund um die EU Inc fügen sich in einen aktuellen Trend hin zu weniger Bürokratie für Unternehmen ein. Ein Vorschlag der EU-Kommission zum Regelwerk für die EU Inc wird am 18.03.2026 erwartet. Über solch einen Vorschlag müssten dann aber auch erst einmal das Europäische Parlament und der Europäischen Rat entscheiden, bevor er in Kraft treten könnte. Daher sollten Unternehmen in Zukunft aufmerksam verfolgen, ob und falls ja, in welchem Umfang ein neuer einheitlicher Rechtsrahmen für Unternehmen auf EU-Ebene geschaffen wird.
  • Jedenfalls würde mit dem Registrierungsprozess einer EU Inc bspw. im Vergleich zur Gründung einer deutschen GmbH eine deutliche Vereinfachung einhergehen. Dies betrifft insbesondere die Form und den zeitlichen Horizont. Für die Gründung einer deutschen GmbH ist der Gang zum Notar und schlussendlich die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister vonnöten (was auch aufgrund der hierfür u.a. erforderlichen vorgelagerten Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals wegen der KYC-Prozesse der Banken mehrere Wochen dauern kann). Gerade für Start-ups könnte die EU Inc aufgrund der geringen Anforderungen an das Mindeststammkapital interessant sein (für eine deutsche GmbH im Vergleich: 25.000 Euro). Hierbei ist allerdings auch unter Imagegesichtspunkten zu beachten, dass Gläubiger in der Regel zurückhaltend agieren, wenn es um die Zusammenarbeit mit Unternehmen mit geringem Mindeststammkapital geht.
  • Ob ein solcher Rechtsrahmen bei Unternehmen tatsächlich Anklang finden wird, bleibt abzuwarten. Für die Entscheidung, ob die Registrierung einer EU Inc (sobald die Möglichkeit dazu besteht) sinnvoll ist, sind sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalls maßgebend. Zu bedenken sind hierbei auch komplexe Regelungen im lokalen Steuerrecht, die bspw. für den Wegzug von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat und unabhängig von der Gesellschaftsform zu beachten sind.
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