Neuigkeit
11. April 2024
Dr. Christina Schröter LL.M.
Bei der Übernahme und Verschmelzung der Pflegedienste „die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH“ und „die alternative Tagespflege Uwe Söhnchen GmbH“ haben wir die Lebensbaum GmbH beraten.
Bernhard Rappenhöner, geschäftsführender Gesellschafter der Lebensbaum GmbH, wird die beiden Pflegedienste künftig als Geschäftsführer unter dem Namen „DAP – Die Alternative Pflege GmbH“ führen. Ziel der Gesellschaft ist es, die Einrichtung als zentrale Anlaufstelle für umfassende Pflegedienstleistungen im Oberbergischen zu etablieren.
Seit bereits 25 Jahren bietet Bernhard Rappenhöner mit der Lebensbaum GmbH professionelle Pflege an. Das von ihm geführte Unternehmen wurde 1998 als ambulanter Pflegedienst in Overath gegründet. Mittlerweile hat sich die Unternehmensgruppe, zu der nun auch die „DAP – Die Alternative Pflege GmbH“ gehört, im Oberbergischen Land und im Rheinisch-Bergischen Kreis etabliert. Die Gruppe umfasst nach den jüngsten Übernahmen fünf ambulante Pflegedienste, acht Tagespflegeeinrichtungen und sechs betreute Wohngruppen.
Die Lebensbaum GmbH wurde bei der Übernahme sowohl gesellschaftsrechtlich und sozialrechtlich als auch arbeitsrechtlich und immobilienrechtlich unter Federführung unserer Partnerin Dr. Christina Schröter (Gesellschaftsrecht, M&A, Sozialrecht) umfassend rechtlich beraten. Unterstützt wurde sie von unserem Partner Dr. Markus Beaumart (Immobilienrecht), unserer Local Partnerin Annette Rölz und unserer Associate Viktoria Neubert (Gesellschaftsrecht, M&A).
18.-19.
Extern
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September 2024
Einkaufsrecht für Praktiker 09/2024
AGB und Vertragsgestaltung
25.
Juni 2026
9:30 - 17 Uhr
Produkthaftung und Produktsicherheit 06/26
Produkthaftungsrecht
27.
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Mai 2025
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Compliance
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