Fachartikel
29. Mai 2026
Moritz von Kulessa LL.B.
Die Internationale Handelskammer (ICC) ist eine der bedeutendsten Schiedsinstitutionen weltweit. Nunmehr hat sie ihre neuen Schiedsregeln veröffentlicht (hier abrufbar). Diese treten am 1. Juni 2026 in Kraft und gelten für alle Verfahren, die ab diesem Datum anhängig gemacht werden ("ICC-Rules 2026"). Mit der Revision reagiert die ICC auf die fortschreitende Entwicklung der internationalen Schiedspraxis. Zugleich setzt sie ihre Bemühungen fort, die Effizienz, Klarheit und Handhabbarkeit ihrer Regeln zu verbessern.
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zu den ICC-Schiedsregeln 2021 zusammengefasst und praktisch eingeordnet:
Getragen durch den Effizienzgedanken tragen die ICC-Rules 2026 dem sich wandelnden technologischen Umfeld Rechnung. Entsprechend sehen sie vor, dass sämtliche Verfahrenskorrespondenz grundsätzlich auf elektronischem Wege zu erfolgen hat. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn eine Partei dies beantragt (z.B. bei Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis) oder eine elektronische Übertragung nicht praktikabel ist.
Insoweit unterscheiden sich die ICC-Rules 2026 beispielsweise von den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (Art. 4.2 DIS-SchO), wonach die Schiedsklage noch in Papierform eingereicht werden muss.
Die ICC-Rules 2026 verstärken mit Art. 12 den Offenlegungsstandard des/der Schiedsrichter. Art. 12(2) legt fest, dass "etwaige Zweifel des potenziellen Schiedsrichters, ob eine Offenlegung zu erfolgen hat, zugunsten der Offenlegung aufzulösen sind". Art. 12(4) stellt klar, dass eine "Offenlegung für sich genommen keine fehlende Unabhängigkeit oder Unbefangenheit begründet".
Diese Grundsätze wurden aufgenommen, um eine zügige und vollständige Offenlegung zu fördern. Damit soll das Vertrauen in die Schiedsgerichtsbarkeit insgesamt gestärkt werden. Gleichzeitig soll potenziellen Schiedsrichtern klargemacht werden, dass eine Offenlegung nicht als Eingeständnis eines Interessenkonflikts zu verstehen ist.
Art. 12(5) der ICC-Rules 2026 unterstützt potenzielle Schiedsrichter bei der Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten. Dazu müssen die Parteien mit Einreichung ihrer Schiedsklage, Klageantwort oder eines Drittbeitrittsantrags beim Sekretariat eine Liste von Personen und Unternehmen einreichen. Diese Liste soll alle Personen und Unternehmen enthalten, die nach Ansicht der Partei von den Schiedsrichtern bei der Prüfung möglicher Interessenkonflikte berücksichtigt werden sollten, nebst Begründung. Die neuen Regelungen verringern das Risiko von Befangenheitsproblemen im Verfahren, weil die Parteien frühzeitig einbezogen werden. Die Letztverantwortung für die Offenlegung verbleibt jedoch beim Schiedsrichter.
Die Abschaffung der verbindlichen Terms of Reference (Art. 23 ICC-Rules 2021) ist wohl die strukturell bedeutendste Änderung der ICC-Rules 2026: Die Terms of Reference ("ToR") sind kein zwingender Verfahrensschritt mehr.
Mit der Abschaffung der verpflichtenden ToR gewinnt die Case Management Conference ("CMC") erheblich an Gewicht. Die CMC bleibt nach Art. 24 der ICC-Rules 2026 zwingend vorgeschrieben und muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verfahrensakte durch das Schiedsgericht abgehalten werden. Der Verfahrenskalender wird bei der ersten CMC oder so bald wie möglich danach festgelegt.
Wichtig zu beachten: Nach der ersten CMC kann nach Art. 25 ICC-Rules 2026 keine Partei mehr neue Klageanträge ohne Genehmigung des Schiedsgerichts einbringen.
Die CMC wird – wie bereits in der Praxis üblich - zum verfahrensrechtlichen Schlüsselereignis. Parteien und Anwälte müssen sicherstellen, dass alle potenziellen Ansprüche vollständig identifiziert und bewertet sind, bevor die erste CMC stattfindet. Ansonsten steigt das Risiko einer Verfristung von Ansprüchen in ICC-Verfahren.
Art. 30 der ICC-Rules 2026 sieht vor, dass eine Partei beim Schiedsgericht eine frühzeitige Entscheidung beantragen kann. Das Schiedsgericht prüft dabei, ob ein oder mehrere Klageanträge oder Verteidigungsvorbringen offensichtlich unbegründet sind oder offensichtlich außerhalb seiner Zuständigkeit liegen.
Das Schiedsgericht entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es den Antrag zulässt. Wenn ja, kann es offensichtlich unbegründete Klage- oder Widerklageanträge bereits in einem frühen Verfahrensstadium abweisen. Diese Verfahrensmöglichkeit ist sehr zu begrüßen, da sie die Effizienz von ICC-Schiedsverfahren maßgeblich steigern kann. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass durch offensichtlich unbegründete Widerklageanträge das Verfahren aufgebläht und in die Länge gezogen wird.
Art. 34 der ICC-Rules 2026 ersetzt die bisher geltende starre sechsmonatige Frist zum Erlass des Schiedsspruchs (ab Erlass der ToR) durch eine flexiblere Lösung. Nunmehr setzt der Präsident der ICC die Frist für den Erlass des Endschiedsspruchs fest. Er berücksichtigt dabei (a) den Verfahrenskalender oder (b) einen begründeten Antrag des Schiedsgerichts.
Art. 33 ICC-Rules 2026 i.V.m. Anhang VI führt neue Highly Expedited Arbitration Provisions ("HEAP") ein. Die HEAP gelten nur auf opt-in-Basis, d.h. beide Parteien müssen ihrem Einsatz ausdrücklich zustimmen. Ziel ist ein Endschiedsspruch innerhalb von drei Monaten nach der ersten CMC. Damit soll dem Bedürfnis der globalen Wirtschaft nach einer schnellen Beilegung bestimmter Streitigkeiten oder einzelner Streitpunkte Rechnung getragen werden – unabhängig vom Streitwert.
Die Kerneigenschaften der HEAP:
Aufgrund der sehr kurzen Fristen werden die HEAP vor allem in kleineren Streitigkeiten zum Einsatz kommen oder in Fällen, in denen sehr begrenzte Rechts- oder Tatsachenfragen zu klären sind.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2017 haben die Expedited Procedure Provisions ("EPP") die Effizienz in ICC-Verfahren deutlich erhöht. Sie sehen die standardmäßige Bestellung eines Einzelschiedsrichters, kürzere Verfahrensfristen, Einschränkungen bei Schriftsätzen und mündlichen Verhandlungen sowie einen Schiedsspruch innerhalb von sechs Monaten nach der ersten CMC vor.
Mit den ICC-Rules 2026 wird die Streitwertschwelle für die automatische Anwendung der EPP von USD 3 Mio. auf USD 4 Mio. angehoben. Dies gilt für Schiedsvereinbarungen, die am oder nach dem 1. Juni 2026 abgeschlossen wurden. Die Anpassung erweitert den Kreis der Streitigkeiten, die für ein beschleunigtes Schiedsverfahren in Betracht kommen.
Die Parteien bleiben frei zu bestimmen, ob ihr Fall unter dem EPP durchgeführt wird, unabhängig davon, ob er in den Anwendungsbereich der automatischen EPP-Anwendung fällt.
Art. 31 ICC-Rules 2026 i.V.m. Anhang IV stärkt das Emergency Arbitration-Verfahren und regelt es klarer. Dabei geht es um die Anordnung vorläufiger Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch einen Notfallschiedsrichter. Anhang IV stellt insbesondere klar, gegen welche Parteien einstweilige Maßnahmen beantragt werden können. Dies sind:
Damit erkennen die ICC-Rules 2026 erstmals ausdrücklich vorläufige Maßnahmen an, die ein Notfallschiedsrichter im Emergency Arbitrator-Verfahren anordnet. Solche Maßnahmen können auch ex parte beantragt und entschieden werden, d.h. ohne vorherige Kenntnis der anderen Partei.
Zwar war dies bisher auch schon gängige Praxis. Mit Anhang IV erhalten solche Maßnahmen jedoch einen begrüßenswerten Rechtsrahmen.
Art. 44 ICC-Rules 2026 kodifiziert erstmals die Möglichkeit der Bestellung eines Schiedsgerichtssekretärs. In der Schiedspraxis bestellt das Schiedsgericht im Einvernehmen mit den Parteien regelmäßig eine Sekretärin oder einen Sekretär. Diese Person arbeitet unter der Leitung und Kontrolle des Schiedsgerichts und hat keine Entscheidungsbefugnisse. Art. 44 normiert diese bestehende Praxis und stellt klar, dass Schiedsgerichtssekretäre dieselben Anforderungen an Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Vertraulichkeit erfüllen müssen wie die Schiedsrichter.
Darüber hinaus sieht Art. 7 Anhang III ICC-Rules 2026 vor, dass das Schiedsgericht die Erstattung angemessener und begründeten Auslagen eines Sekretärs geltend machen kann. Die Bestellung eines Sekretärs darf für die Parteien zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen führen.
In Art. 40 ICC-Rules 2026 finden sich nun detaillierte Regelungen zu den ICC-Gebühren, Kostenvorschüssen und Schiedsrichterhonoraren.
Darüber hinaus wurden die ICC-Bearbeitungsgebühren für kleinere Verfahren leicht gesenkt und für größere Verfahren angehoben.
Die ICC-Rules 2026 spiegeln weitestgehend das wider, was ohnehin in den meisten Schiedsverfahren gelebt wurde (auch ohne ausdrückliche Kodifizierung). Insoweit handelt es sich nicht um echte Neuerungen, sondern um eine Kodifizierung bestimmter Schiedspraktiken.
Ausdrücklich zu begrüßen ist die Abkehr von den bisher verpflichtenden ToR, die in der Praxis – bis auf einen Mehraufwand für Parteien und Schiedsrichter – keinerlei Mehrwert gebracht haben. Der zukünftige Fokus auf die CMC wird der Praxis deutlich gerechter.
Durch die Anhebung der Streitwertschwelle auf USD 4 Mio. werden künftig deutlich mehr Verfahren unter die automatisch anwendbaren EPP fallen. Ohne Einverständnis der anderen Partei sind die EPP dann nicht mehr abwählbar. Insbesondere in technisch komplexen Verfahren – wie etwa im Bau- und Anlagenbau – ist das problematisch. Dort ist eine Verfahrensbeendigung innerhalb von sechs Monaten praxisfern und meistens nicht zu bewerkstelligen.
Entsprechend sollte bei der Gestaltung von ICC-Schiedsklauseln – insbesondere im Bau- und Anlagenbau – frühzeitig erwögen werden, ob die EPP von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Andernfalls besteht das genannte Risiko, dass man ungewollt an die EPP gebunden bleibt.
17.
Darmstadt
April 2024
12. Darmstädter Blistersymposium
15.
Online
Januar 2026
16 - 17:30 Uhr
Clustertreffen Medizintechnik: Gesetzliche Entwicklung und regulatorische Änderungen 2026
Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gesundheitswesen
25.
Legal Coffee
März 2025
8:30 Uhr
Legal Coffee: KI-VO, DA, NIS2 – Endlich Durchblick im Buchstaben-Dschungel
Compliance
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