Fachartikel
2. April 2025
Jonas Laudahn
Dr. Stephan Fischer
Bereits am 25.07.2024 ist die sich auf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit beziehende sog. „Lieferkettenrichtlinie“ (Richtlinie (EU) 2024/1760, im Folgenden: „Richtlinie“ oder „CSDDD“)) in Kraft getreten (vgl. zur Richtlinie den am 29.08.2024 erschienenen Beitrag von Dr. Sven Tjarks und Dr. Stephan Fischer). Die Richtlinie ist auch unter dem Namen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bekannt. Der Volksmund spricht schlicht vom „EU-Lieferkettengesetz“.Die EU-Kommission hat nun am 26.02.2025 die ersten sog. Omnibus-Pakete vorgestellt, die u.a. auch einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie enthalten. Generell wird mit den Omnibus-Paketen insbesondere das Ziel verfolgt, Vereinfachungen in den Bereichen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, EU-Taxonomie, europäische Investitionsprogramme und CO2-Grenzausgleichssystem zu schaffen.Im Folgenden sollen überblicksartig von der EU-Kommission geplante wesentliche Änderungen in Bezug auf die Richtlinie dargestellt werden:
9.
Extern
Köln
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9:30 - 17 Uhr
Die FIDIC Red, Yellow und Silver Books im Überblick 06/26
Anlagenbau
Baurecht
18.-19.
München
Februar 2025
17. BVDAK-Kooperationsgipfel im Pharmamarkt
Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gesundheitswesen
2.
Wuppertal
Oktober 2025
Produkthaftung und Produktsicherheit 10/2025
Produkthaftungsrecht
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