Neuigkeit
14. Mai 2025
Dr. Jörn Zons
Der deutsche Bau/Anlagenbau kämpft seit jeher mit den unerwünschten – oft absurden – Auswirkungen des deutschen AGB-Rechts auf Projektverträge. Das gilt insbesondere für komplexe Großprojekte (Offshore-Windparks, großvolumige Wasserstofferzeugung, Netzausbau etc.), aber nicht nur für diese.
Der schwarz/rote Koalitionsvertrag sieht zwar eine Reform des AGB-Rechts für B2B-Verträge vor. Aber erstens gab es solche Pläne schon oft und es bleibt abzuwarten, ob es diesmal wirklich dazu kommt. Zweitens darf bezweifelt werden, dass die Koalition sich auf eine Reform einigen kann, die so einschneidend ist, dass sie das Problem wirklich löst. Drittens sieht der Koalitionsvertrag die AGB-Reform von Vornherein nur für große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267(3) HGB vor, zu denen ein Teil der im Bau/Anlagenbau relevanten Unternehmen aber nicht gehört (z.B. viele Planer sowie viele Sub- und Sub-Sub-Unternehmer/Lieferanten).
Das Problem AGB-Recht wird dem deutschen Bau/Anlagenbau daher wohl ganz oder mindestens teilweise erhalten bleiben. Damit bleibt auch die vieldiskutierte Frage, ob/wie die Vertragsparteien dem deutschen AGB-Recht entgehen können, insbesondere wenn beide Parteien deutsch sind.
Hierzu hat sich in der Praxis als Mittel der Wahl der Ausschluss des AGB‑Rechts in Verbindung mit einer Schiedsgerichtsvereinbarung etabliert.
Unklar war bislang aber, inwieweit die sehr AGB-Rechts-affine deutsche Rechtsprechung dies akzeptieren würde. Nun hat der BGH sich in einem Beschluss vom 09.01.25 dazu geäußert.
Unser Partner Dr. Jörn Zons hat die Implikationen dieser BGH-Entscheidung und weitere Aspekte des AGB‑Rechtsausschlusses in Projektverträgen beleuchtet: Link zum Download
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