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Trotz Brexit: EU-Einheitspatent nicht gefährdet

Die britische Staatsministerin für geistiges Eigentum, Baroness Neville-Rolfe, hat angekündigt, dass das Vereinigte Königreich die für das EU-Einheitspatent maßgeblichen Rechtsvorschriften trotz des Brexit-Votums ratifizieren werde. Das befürchtete Aus des seit Jahrzehnten betriebenen EU-Projekts scheint damit abgewendet.

Hintergrund zum Europäischen Einheitspatentsystem

Nach mehreren gescheiterten Anläufen hatten die EU-Mitgliedstaaten 2012 unter Mitwirkung des Vereinigten Königreichs vereinbart, ein einheitliches Patentschutz- und -durchsetzungswesen für das Gebiet der EU zu schaffen. Anders als im geltenden System, das für jeden einzelnen Staat ein gesondertes Patent erforderlich macht, soll ein Einheitspatent Wirkung für sämtliche daran teilnehmenden Mitgliedstaaten entfalten. Dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung soll ein eigenes Patentgericht mit Zentralkammer in London zur Seite gestellt werden, vor dem Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren betreffend das Einheitspatent zu führen sind.

Allerdings kann das EU-Einheitspatent erst etabliert werden, wenn mindestens 13 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich – das entsprechende Abkommen ratifiziert haben. Nach dem Brexit-Votum im Juni 2016 war unklar, wie die Briten hier weiter verfahren werden.  Der Vollzug des Brexit vor der Ratifizierung durch das Vereinigte Königreich hätte wohl – abermals – das vorzeitige Ende des innovativen einheitlichen Patentwesens bedeutet.

Auswirkungen der Ratifizierung durch das Vereinigte Königreich

Mit der angekündigten Ratifizierung durch das Vereinigte Königreich scheint der für 2017 avisierte Start des Einheitspatentgerichts nun zunächst gesichert. Völlig offen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, wie sich ein späteres Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU auf das Abkommen über das Einheitspatentgericht in seiner aktuellen Fassung auswirken wird. Aus den maßgeblichen Vorschriften wird vielfach der Schluss gezogen, dass nur EU-Mitgliedstaaten Partei des Patentgerichtübereinkommens sein können. Insoweit dürften gesonderte Vereinbarungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erforderlich werden, um den Noch-Mitgliedstaat als einen der wichtigsten Patentstreitorte in der EU zu halten und damit die Attraktivität des neuen Systems insgesamt zu bewahren.

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