Dr. Morton Douglas

Recht im Ausland: „Made in Germany“ – Qualitätsangabe oder Irreführung?

Produkte „Made in Germany“ stehen weltweit nach wie vor hoch im Kurs. Daher verwundert es nicht, dass über die Voraussetzungen der Verwendung der geographischen Herkunftsangaben „Made in Germany“ heftig gestritten wird. Durch die international arbeitsteilige Herstellung von Produkten wird es jedoch immer schwieriger, die Voraussetzungen einer rechtssicheren Kennzeichnung zu erfüllen.

Die Aussage, die sich hinter „Made in Germany“ verbirgt, weicht deutlich ab von dem zollrechtlichen oder handelspolitischen Begriff des Warenursprungs.

Was ist hinter „Made in Germany“ zu erwarten? Wie viel deutscher Ursprung muss in dem Produkt stecken? Welche Interessen der Kunden werden geschützt: Ist das Label ein Qualitätsversprechen oder schützt es vor Irreführung der Käufer? Welche rechtlichen Konsequenzen muss ein Unternehmen fürchten, das die Kennzeichnung zu Unrecht verwendet? Welche Alternativen sind denkbar?

Unser Partner Dr. Morton Douglas referiert bei dieser Veranstaltung, erläutert die Grundlagen und zeigt viele praktische Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung.

Termin und Ort:
27. Juni 2016, 8:30 bis 13:00 Uhr

IHK Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg

Anmeldung bis Montag, 20. Juni 2016 hier.

Kontakt: Dr. Morton Douglas

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