Leitende Angestellte - Abgrenzung und Stolperfallen
Wussten Sie, dass Arbeitnehmern viele Rechte entfallen oder eingeschränkt werden, wenn sie zum „Leitenden Angestellten" befördert werden? Ob Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz oder Arbeitszeitgesetz - bei einer Reihe von Führungskräften finden diese keine Anwendung. An die Position des Leitenden Angestellten sind strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die tatsächlich nur in den wenigsten Fällen erfüllt sind. Die Einordnung und Statusfeststellung fällt nicht immer leicht, die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich umfassend.
Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie bei unserer Arbeitsrechtsveranstaltung, die wir zusammen mit der v. Rundstedt & Partner GmbH am
Donnerstag, 22. Oktober 2015
im Europapark Rust durchführen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Termin und Ort:
22. Oktober 2015, Rust
Kontakt: Dr. Christoph Fingerle, Fachanwalt für Arbeitsrecht