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Haftung im Geschäftsführer-Gremium: Möglichkeiten nutzen & Risiken vermeiden

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, haftet jeder von ihnen solidarisch für Sorgfaltspflichtverletzungen der Geschäftsführung insgesamt, auch wenn er selbst gar nicht persönlich beteiligt war. Nur ein wasserdichter Geschäftsverteilungsplan kann dieses Haftungsrisiko für fremdes Verhalten einschränken und ist deswegen für jede mehrköpfige Geschäftsführung unabdingbar.

Unabhängig davon bleibt es die Pflicht eines jeden Geschäftsführers, sich über „alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft" auch außerhalb seines eigenen Aufgabenbereichs stetig zu informieren. Wie weit geht diese Informationspflicht? Und wie organisiert man ein funktionierendes Informationssystem, das sicherstellt, dass alle Mitgeschäftsführer ihrer Überwachungspflicht nachkommen können und von vornherein Alleingänge vermieden werden?

Unser Geschäftsführender Partner Carsten Laschet ist Referent bei diesem Seminar.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin und Ort:
8. - 9. September 2015, Köln

Kontakt: Carsten Laschet

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