stephan dittl gewerblicher rechtsschutz p.jpg

Eilentscheidungen ohne mündliche Verhandlung: verfassungsgemäß?

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet in letzter Zeit immer mal wieder die Verletzung grundrechtsgleicher Rechte in Eilverfahren. Jüngstes Beispiel ist der Beschluss vom 28.09.2017, Az. 1 BvR 1510/17: Darin wird eine sozialgerichtliche Eilentscheidung aufgehoben, die der Vorsitzende alleine getroffen hatte, ohne die hierfür erforderliche besondere Dringlichkeit darzulegen.

Überträgt man die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Begründung des Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter auf die übliche Praxis in Zivilverfahren, einstweilige Verfügungen – entgegen dem Leitbild des § 937 Abs. 2 ZPO – ohne mündliche Verhandlung zu erlassen, könnte diese Entscheidung erhebliche Sprengkraft haben:

Gegen einstweilige Verfügungen, bei denen das jeweilige Gericht – wie häufig der Fall – den Verzicht auf die mündliche Verhandlung nicht hinreichend begründet hat, könnten Antragsgegner mit Aussicht auf Erfolg eine Verfassungsbeschwerde erheben und einen Eilantrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.zpoblog.de/beschlussverfuegung-bundesverfassungsgericht-muendliche-verhandlung-dringlichkeit-rechtliches-gehoer/

Kontakt > mehr