Top-Arbeitgeber

FGvW gehört zu den Top-Arbeitgebern für junge Juristinnen und Juristen

Jedes Unternehmen muss sich im „war for talents" behaupten, um auch künftig erfolgreich zu sein. Das gilt auch für Anwaltskanzleien. Umso mehr freut uns, dass wir nach einer gerade veröffentlichten Recherche des JUVE-Verlags zu den 50 beliebtesten Arbeitgebern Deutschlands für junge Juristinnen und Juristen gehören. Und wir konkurrieren dabei nicht „nur" mit anderen Anwaltskanzleien, sondern auch mit anderen Arbeitgebern wie BMW, Audi, der Lufthansa oder dem Auswärtigen Amt.

Großes Lob haben wir von den jungen Anwältinnen und Anwälten bekommen, die bei uns tätig sind und von denen wir sehr gute Noten bekommen haben. Ihnen gefällt die Atmosphäre („Das Verhältnis unter den Anwälten ist außerordentlich gut"), die Offenheit für Neues, die gute Betreuung und die besondere Internationalität. Vor allem die M&A-Anwälte „verfügen über internationale Kontakte, wie sie in manch einer Großkanzlei üblich sind". Die jungen Anwälte freuen sich über die Möglichkeit, einige Zeit bei einer befreundeten Kanzlei im Ausland zu verbringen oder ausländische Kollegen im heimischen Büro kennenzulernen. Gelobt wird auch das Weiterbildungsangebot: Neben Inhouse-Seminaren zu fachlichen Themen und Soft Skills, die auch Referendaren und Praktikanten offenstehen, bietet die Sozietät gemeinsame Seminare mit Kollegen von ausländischen „best friends" aus zahlreichen Ländern und der schweizerischen Partnerkanzlei Kellerhals-Carrard an. Gemeinsam mit Kellerhals-Carrard wurde auch die Idee eines Startup-Desks geboren, in dem junge Anwältinnen und Anwälte zu Gründungsfragen, Finanzierungsrunden und IP-Strategien beraten.

Von zunehmender Bedeutung ist auch in Anwaltskanzleien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mehrere Teilnehmer der Umfrage haben lobend hervorgehoben, dass bei FGvW Teilzeitmodelle nicht nur angeboten, sondern bis in die Partnerschaft hinein auch tatsächlich gelebt werden, dass die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden können und auch Home-Office-Tage möglich sind.

Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung - denn sie ist Grundlage dafür, dass wir auch künftig hochqualifizierte junge Anwältinnen und Anwälte für uns gewinnen und mit ihnen weiter wachsen können.

Dr. Barbara Mayer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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