Dr. Albert Schröder, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Veräußerungserlöse aus Managementbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen statt Arbeitslohn

Das FG Köln hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Einkünfte aus dem Verkauf von Managementbeteiligungen private Veräußerungsgewinne und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (Urteil vom 20.05.2015, 3 K 3253/11). Der Entscheidung lag ein typischer Fall einer Managementbeteiligung an einem von Finanzinvestoren gehaltenen Unternehmen zugrunde. Der Kläger, Manager der von einer Holding gehaltenen M-Gruppe, beteiligte sich 2001 über eine GbR an der Holding. 2004 verkauften die Gesellschafter der Holding einschließlich der GbR ihre Anteile an Dritte.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung war die Beteiligung des Managers so eng mit dessen Arbeitsverhältnis verbunden, dass die Veräußerungserlöse als Arbeitslohn zu qualifizieren seien. Dies sah das FG Köln anders: Aus der Beteiligung ergebe sich kein Vorteil, der allein auf dem Arbeitsverhältnis beruhe. Aufgrund der Marktüblichkeit von Erwerbs- und Ver-äußerungspreis sowie des mit einer Kapitalbeteiligung grundsätzlich verbundenen Verlust-risikos seien die Veräußerungserlöse als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren.

Es handelt sich um die erste Finanzgerichts-Entscheidung zur Einordnung einer typischen Managementbeteiligung. Allerdings hat das Finanzamt Revision zum BFH eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

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