fgvw icon lob und anerkennung daumen orange 1.jpg

Friedrich Graf von Westphalen & Partner – Nr. 2 der deutschen „Top-Anmelder“ von Gemeinschaftsmarken

Marken werden immer wichtiger – und FGvW gehört zu den „Top-Anmeldern“ in Deutschland. Nach den jüngst veröffentlichten Zahlen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) belegt unsere Kanzlei Platz 2 der deutschen Anmelder von Gemeinschaftsmarken. Diese hervorragende Platzierung des Markenteams von Friedrich Graf von Westphalen & Partner um Norbert Hebeis, Dr. Morton Douglas und Eva Kessler wurde jüngst von der „World Trademark Review“ ermittelt.

Gemeinschaftsmarken sind eine beliebte und effiziente Möglichkeit, um Marken in der EU zu schützen. Mit einer Gemeinschaftsmarke kann Schutz in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU erlangt werden. Seit ihrer Einführung im Jahr 1996 wurden mehr als 1,1 Mio. Gemeinschaftsmarken beim HABM in Alicante eingereicht. Jährlich kommen etwa 100.000 Anmeldungen dazu.

Schon in den vergangenen Jahren gehörte unser Markenteam zu den führenden Anmeldern von Gemeinschaftsmarken unter den deutschen Kanzleien. Wir freuen uns über die Platzierung als Nr. 2 der „Top-Anmelder“, die nicht nur die große Expertise in diesem Bereich unterstreicht, sondern auch ein Zeichen des Vertrauens unserer Mandanten ist. Über unsere Repräsentanz in Alicante findet ein ständiger Austausch mit Vertretern des HABM statt. Da das Markenteam von FGvW bereits seit Jahren Spitzenplatzierungen einnimmt, wurde Friedrich Graf von Westphalen & Partner vom HABM ausgewählt, am „Key User Programm“ des Amtes teilzunehmen. Damit haben wir einen noch engeren Kontakt, der dazu beiträgt, unsere Mandanten schnell und effektiv beim Schutz ihrer Marken zu unterstützen.

Kontakt > mehr