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Englisch als Gerichtssprache in Deutschland?!

„Die Gerichtssprache ist Deutsch." So bestimmt es § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sich dies zumindest für internationale Handelssachen ändern. Künftig sollen international tätige Unternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten in deutschen Gerichtssälen in Englisch führen können. Sie sollen nicht nur in Englisch verhandeln dürfen, auch Beschlüsse, Protokolle sowie Urteile sollen in Englisch verfasst werden - ein Novum in der deutschen Gerichtsbarkeit. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrats soll die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten ermöglicht werden, vor denen auf Wunsch der Parteien Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache verhandelt werden können. Ziel ist die Stärkung des Rechts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Internationale Verträge werden üblicherweise in englischer Sprache gefasst und enthalten regelmäßig eine Vereinbarung, welches Recht auf das Vertragsverhältnis anwendbar sein soll. Dabei ist die Kongruenz von gewähltem Recht und vereinbartem Gerichtsstandort von großer Bedeutung. Das deutsche materielle Zivilrecht hat viele Vorzüge: Es ist klar kodifiziert und beruht - anders als das anglo-amerikanische „common law" - nicht auf Präzedenzfällen. Anhand von Gesetzestext und Kommentar lässt sich für die meisten Rechtsfragen eine Lösung finden und vorhersagen. Auch deutsche Gerichte sind im internationalen Vergleich gut: Die Richter sind qualifiziert und unabhängig, sie entscheiden zügig und vergleichsweise vorhersehbar. Dennoch gehen die großen Streitigkeiten im internationalen Geschäftsverkehr an Deutschland vorbei.

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