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Am 05.06.2013 haben sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, bestimmte „unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung" einzuschränken. Neben dem sog. „Goldfinger", einer Gestaltung, mit der sich über den Ankauf von Gold über ausländische Personengesellschaften die deutsche Steuerlast drücken ließ, betrifft dies u.a. sog. „Cash-GmbHs" und „RETT-Blocker".

„Cash-GmbHs" sind GmbHs, deren Vermögen überwiegend aus Zahlungsmitteln oder Bankguthaben („Cash") besteht. Mit „Cash-GmbHs" konnte man bislang bei der Übertragung großer Vermögen durch die Inanspruchnahme der Regelungen für Betriebsvermögen Erbschafts- oder Schenkungssteuer sparen. Nach der Neuregelung droht, dass Regelungen für Betriebsvermögen nicht mehr in Anspruch genommen werden können, sobald mehr als 20% des Betriebsvermögens aus Cash bestehen.

Grunderwerbssteuer (Real Estate Transfer Tax, „RETT") konnte man bisher mit einem sog. „RETT-Blocker" vermeiden. Um die steuerauslösende Grenze von 95 % der Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft nicht zu erreichen, wurden Gesellschaften zwischengeschaltet, die mind. 5,1 % erwarben und an denen ein Dritter beteiligt war, der eine herrschende Beteiligung verhinderte. Die Neuregelung stellt nun auf die „wirtschaftliche Beteiligung" ab, die auch durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften vermittelt sein kann und sich rein rechnerisch entsprechend der Beteiligungshöhe ermittelt. Kommen so in Summe 95 % zusammen, fällt Grunderwerbsteuer an.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Dr. Stefan Lammel

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