Dr. Albert Schröder

Mit FGvW gehen Unternehmen über die Grenze

Der Europäische Gerichtshof hatte 2012 den Weg frei gemacht für dem „Umzug" von Gesellschaften ins europäische Ausland (vgl. hierzu EuGH erlaubt grenzüberschreitenden Rechtsformwechsel und zu den steuerlichen Fragen Entscheidung des EuGH zu "Wegzugs-Steuer" bei der Sitzverlegung von Gesellschaften). Seitdem tüfteln die Spezialisten daran, wie diese neue Gestaltungsvariante praktisch umgesetzt werden kann. Im August 2013 hat es nun - mit Hilfe von FGvW und dem unkompliziert neue Wege beschreitenden Handelsregister Freiburg - ein Unternehmen aus Baden geschafft. Die Verlegung seines Sitzes nach Italien bei gleichzeitiger Umwandlung in eine italienische Società a responsabilità limitata (S.r.l.) wurde im Handelsregister eingetragen. Nach dem Erfolg dieses Vorreiters steht Unternehmen neben der Umwandlung in eine SE (Europäische Aktiengesellschaft) und der grenzüberschreitenden Verschmelzung ein weiterer praktikabler Weg bereit, innerhalb von EU und EWR den Sitz zu verlegen.

Dr. Albert Schröder

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