Der Datenschutz wird von vielen Unternehmen in Deutschland noch immer vernachlässigt. Mehr als 80 % der deutschen Unternehmen arbeiten nicht datenschutzkonform, d.h. sie verletzten die Regelungen des Datenschutzrechts. Bisher war das weitgehend risikolos. Das scheint sich jetzt zu ändern. In einigen neueren Entscheidungen wurden Datenschutzverstöße als wettbewerbswidriges Verhalten qualifiziert. Mit den entsprechend unangenehmen Konsequenzen: es drohen kostspielige Abmahnungen und Bußgelder.

Nachdem sich in den letzten Jahren vor allem die Datenschutzaufsichtsbehörden - und diese auch nur zurückhaltend - mit Datenschutzverstößen befasst haben, beschäftigt dieses Thema nun vermehrt die Gerichte. Angestoßen werden diese Gerichtsverfahren vor allem durch Verbraucherschutzverbände, zunehmend allerdings auch durch Wettbewerber. Bereits im Juli 2012 hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass Datenschutzverstöße unter bestimmten Voraussetzungen Wettbewerbsverstöße sein können.

Dies hat nun auch noch einmal das Landgericht Berlin bestätigt. In dem Verfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen Apple hat das Landgericht entschieden, dass die von Apple verwendeten Klauseln zur Einwilligung eines Verbrauchers nicht wirksam sind. Diese entsprächen nicht der vom Gesetzgeber geforderten Transparenz und führten dem Verbraucher nicht vor Augen, was tatsächlich mit seinen Daten geschehe.

Für Unternehmen bedeutet diese Tendenz der Gerichte, dass das Thema Datenschutz nicht länger ignoriert werden kann. Gerade auch vor dem Hintergrund einer unternehmensinternen Compliance müssen Unternehmen darauf achten, rechtskonforme Vertragswerke zum Datenschutz zu verwenden und sich auch im Übrigen beim Umgang mit personenbezogenen Daten rechtskonform zu verhalten. Nur so können teure Abmahnung oder Bußgelder vermieden werden.

Dr. Frank Jungfleisch, Sebastian Hoegl, LL.M. (Wellington)

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