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Die Aufgreifwerte für die Fusionskontrolle in der Türkei wurden mit Wirkung ab dem 1. Februar 2013 wesentlich erhöht. Künftig gelten folgende Umsatzschwellen:

Sämtliche Parteien erreichen gemeinsam einen Umsatz von mindestens ca. 44 Mio. Euro in der Türkei und mindestens zwei Parteien erwirtschaften jeweils ca. 13 Mio. Euro in der Türkei; oder eine Partei erwirtschaftet weltweit ca. 217 Mio. Euro, und der Umsatz des erworbenen (türkischen) Unternehmens in der Türkei liegt bei mindestens 13 Mio. Euro.

Diese Anhebung der Schwellenwerte ist von erheblicher Relevant: Etwa die Hälfte der bisherigen Anmeldungen wird künftig unter die relevanten Schwellen fallen, sodass keine Anmeldung mehr erforderlich ist.

Für Fragen stehen wir - gemeinsam mit unseren Kollegen von Moroglu Arseven aus Istanbul - sehr gerne zur Verfügung.

Dr. Barbara Mayer

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