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Die Volksabstimmung in der Schweiz ist deutlich zugunsten sog. Abzocker-Initiative ausgegangen. Börsennotierte Schweizer Aktiengesellschaften unterliegen damit in Zukunft strengen Auflagen bei Managerlöhnen, Boni und Abfindungen. Die Vergütungen werden auch in Zukunft nicht gedeckelt, aber die Zuständigkeiten verändert: So muss künftig die Aktionärsversammlung verbindlich über die Gesamtsumme der Vergütungen der Organmitglieder (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und ggf. Beirat) abstimmen. Regelungen für Kredite, Erfolgs- und Beteiligungspläne von Organmitgliedern müssen in der Satzung verankert werden. Abgangs- und andere Entschädigungen, Vergütungen im Voraus sowie Prämien für Unternehmensverkäufe werden verboten.

Beflügelt durch den Schweizer Volksentscheid fordern auch deutsche Politiker jetzt eine stärkere Reglementierung von Managerbezügen. Das deutsche Aktiengesetz sieht zwar schon bisher die Möglichkeit vor, dass die Hauptversammlung über die Gehaltsstruktur abstimmt. Dieses 2009 mit dem „Gesetz zur Angemessenheit der Vergütung" (VorstAG) eingeführte „Say on Pay" ist aber bislang dadurch eingeschränkt, dass der Hauptversammlungsbeschluss „weder Rechte noch Pflichten" begründet (§120 Absatz 4 AktG). Jetzt wird zweierlei diskutiert, (1) ob wir ein bindendes Votum der Hauptversammlung vorsehen sollten und (2) ob die Hauptversammlung über einzelne Gehälter oder nur über das System der Vergütung entscheiden sollte. Die 2009 eingeführten Regelungen haben jedenfalls nicht den gewünschten Erfolg gebracht: zwar wurde durch das VorstAG die Verantwortung der Aufsichtsräte gestärkt, sie müssen die Üblichkeit der Vergütung stärker berücksichtigen, bei erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten zusätzliche Kriterien beachten und in der Krise die Gehälter früher herabsetzten. Dennoch sind die Gehälter - nach einer Delle in der Lehman-Krise - weiter gestiegen. Es könnte also sein, dass die derzeit in der Diskussion befindliche Aktienrechtsnovelle um einen weiteren Punkt bereichert (und damit erneut hinausgezögert) wird.

Dr. Barbara Mayer

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