SEPA steht für „Single European Payments Area"  - und für das Ziel der Europäischen Kommission, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Am 31.03.2012 ist die europäische SEPA-Verordnung in Kraft getreten (VO (EU) 260/2012). Danach müssen Überweisungen und Lastschriften ab dem 01.02.2014 einheitlichen rechtlichen und technischen Anforderungen im europäischen Zahlungsraum genügen; bargeldlose Zahlungen sind dann grundsätzlich nur noch im Wege der SEPA-Überweisung und -Lastschrift unter Verwendung der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) möglich.

Für uns Deutsche heißt es Abschied nehmen von den vertrauten Überweisungs- und Lastschriftverfahren, allerdings mit einer Übergangsfrist. Mit dem am 25.04.2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des SEPA-Begleitgesetzes macht Deutschland von einzelnen Übergangsbestimmungen Gebrauch: Privatkunden sollen die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen bis zum 01.02.2016 weiter verwenden können. Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden bis zu diesem Zeitpunkt für Inlandszahlungen kostenlose Konvertierungsdienstleistungen zur Verfügung stellen, also Konto-Nummer und Bankleitzahl intern umwandeln. Auf diese Weise soll uns Deutschen den Eintritt in die SEPA-Welt erleichtert werden. Ab dem 01.02.2016 gilt allerdings ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN.

Dr. Frank Büchler

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